Festlegungen zur Messstelle Musterklauseln

Festlegungen zur Messstelle. Die an den Netzanschlusspunkten übergebenen Energiemengen werden über folgende Messstellen erfasst: Pos. Name des Netzanschlusspunktes Messstellen- Nr. Name der Messstelle Eigentümer 6) Messstellen- betreiber 7)
Festlegungen zur Messstelle. Die an den NKP übergebenen Energiemengen werden über folgende Messstellen mit der Funktion „Messung“ erfasst. Messstellen mit der Funktion „Untermessung“ erfassen nicht die an den NKP übergebenen Energiemengen. Die Energiemengen an NKP, denen am Ort der Netzkopplung keine Messeinrichtungen zugeordnet sind, werden über Messstellen der Art Messgebiet erfasst. Den NKP sind folgende Messstellen zugeordnet: Pos. Name des NKP Name der Messstelle * Mess- stellen- Nr. Funktion der Messstelle * Bei Doppelnennungen von Messstellen wird die Energiemenge für mehrere NKP über diese Messstelle erfasst.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.