Fichtelbergbahn (Kursbuchstrecke 518) Musterklauseln

Fichtelbergbahn (Kursbuchstrecke 518). Für die Nutzung der Fichtelbergbahn werden Fahrausweise zum Tarif der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschafl mbH (SDG) angeboten. Die aktuellen Fahrpreise sind auf der Webseite xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx oder in den Publikationen ersichtlich. Es werden die Zeitkarten des VMS-Tarifs gemäß Teil B Punkt 3.3, außer Wochenkarten, Schülerverbundkarten, JungeLeuteTickets und Seniorentickets, entsprechend ihrer räum- lichen und zeitlichen Gültigkeit anerkannt. Die Nutzungsberechtigung gilt nur für den In- haber der Zeitkarte. Es gelten keine Mitnahmeregelungen gemäß Teil B Punkt 3.3.1.3, dies bezieht sich auch auf die Fahrrad- und Hundemitnahme. Inhaber eines Ferientickets gemäß Teil B Punkt 3.4.1 sind berechtigt, einmalig eine Hin- und Rückfahrt zum Fahrpreis der einfachen Fahrt des gültigen Tarifs der SDG durchzuführen. Es gelten die Regelungen zur unentgeltlichen Beförderung gemäß Teil B Punkt 4.2 und 4.3. Laut dem Tarif der SDG gilt: · Der ermäßigte Fahrpreis für Kinder gilt von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie Kindergartengruppen werden unentgeltlich befördert. Be- gleiter von Kindergartengruppen erhalten keine Ermäßigung. · Auf der Fichtelbergbahn kann einmalig die Fahrt unterbrochen werden. Bei der Hin- und Rückfahrt gilt diese Regelung entweder bei der Hin- oder bei der Rückfahrt. · Für Fahrräder, Familienfahrradkarten, Hunde und Gepäck werden Fahrausweise laut gültigem Tarif ausgegeben. · Gruppenanmeldungen werden erst ab 20 Personen vorgenommen. Eine Voranmel- dung hat unter Angabe des Routenwunsches, des Fahrtages und der Gruppengrö- ße mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt im Servicebüro der SDG, Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx telefonisch oder schrifllich zu erfolgen und wird durch die SDG bestätigt. Anlage 1 Verkehrsunternehmen

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.