Finanzielle Verhältnisse Musterklauseln

Finanzielle Verhältnisse. Eine Einmalanlage in Höhe von 00.000 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment- KG erfordert ein entsprechendes Nettovermögen in EUR (= Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken und sonstige Verbindlichkeiten). Die Musterfirma GmbH hat ein Nettovermögen von 00.000 € bis 000.000 €. Eine Einmalanlage in Höhe von 00.000 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist deshalb für die Musterfirma GmbH geeignet. Eine Rate in Höhe von 200 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG erfordert ein monatliches frei verfügbares Nettoeinkommen. Die Musterfirma GmbH hat ein monatlich frei verfügbares Nettoeinkommen von 500 € bis 0.000 €. Eine Rate in Höhe von 200 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist deshalb für Die Musterfirma GmbH geeignet.
Finanzielle Verhältnisse x Die finanziellen Verhältnisse beziehen sich auf die unter Ziffer 1 genannte(n) Person(en) gemeinsam Vermögenswerte Bei fehlenden An- gaben im Bereich Vermögen ist die Einmalanlage nicht geeignet.
Finanzielle Verhältnisse. Sofern die finanziellen Verhältnisse des Kunden nach unserer freien Einschätzung die eingeräumten Zahlungsbedingungen nicht rechtfertigen, sind wir berechtigt, die noch nicht ausgeführten Bestellungen zurückzuhalten, bis der Kunde angemessene Sicherheiten geleistet hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde auf schriftliche Aufforderung hin sofort sämtliche bereits gelieferten Produkte bezahlt oder sämtliche bestellten, aber noch nicht gelieferten Produkte im Voraus bezahlt, oder nach unserer Xxxx beides bezahlt.
Finanzielle Verhältnisse. Ausgaben des laufenden Betriebs und für vereinbarte Aktivitäten werden zwischen DI und NNF geteilt. Der Betrieb stellt Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe entsprechend der bisherigen örtlichen Praxis zur Verfügung. Wäsche und Pflege werden vom Betrieb veranlasst. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen, Seite 118.
Finanzielle Verhältnisse. Die vorstehende Unterhaltsregelung beruht auf folgenden Einkommens- und Bedarfszahlen: Einkommen: Ehemann CHF (netto pro Monat, %-Pensum, inkl. ☐ Anteil 13. Monatslohn ☐ Bonus ☐ ) Ehefrau CHF (netto pro Monat, %-Pensum, inkl. ☐ Anteil 13. Monatslohn ☐ Bonus ☐ ) Kind 1 CHF (bspw. Familienzulagen, Sozialversicherungsrenten) Kind 2 CHF (bspw. Familienzulagen, Sozialversicherungsrenten) Kind 3 CHF (bspw. Familienzulagen, Sozialversicherungsrenten) Hinweis: Die Richtlinien zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx/xxxxxxxxxxx_xxxxxxxxx_0000.xxx; soweit es die finanziellen Mit- tel zulassen, sind weitere Positionen zu berücksichtigen wie die Steuern, eine Kommunikations- und Versicherungspauschale, unumgängliche Weiterbildungskosten, den finanziellen Verhältnissen ent- sprechende (statt am betreibungsrechtlichen Existenzminimum orientierte) Wohnkosten, Kosten zur Ausübung des persönlichen Verkehrs und allenfalls angemessene Schuldentilgung. Ehemann CHF Ehefrau CHF Kind 1 CHF Kind 2 CHF Kind 3 CHF
Finanzielle Verhältnisse. 1 Bei Gesuchen, die Massnahmen zur Überbrückung von Engpässen im nichtkirchlichen Finanzierungsbereich betreffen, werden die effektiven fi- nanziellen Verhältnisse aufgrund der aktuellen Buchhaltung der gesuch- stellenden Institution (aktuelle Jahresrechnung, Zwischenbilanz etc.) in die Beitragsbemessung einbezogen.
Finanzielle Verhältnisse. Ausgaben des laufenden Betriebs und für vereinbarte Aktivitäten werden nach Absprache zwischen DI und NNF geteilt. DA und FH sind sich einig in der Absicht, einen hohen Grad an Flexibilität auf dem Arbeits- markt und ein hohes Niveau für die gesundheitlichen Bedingungen und das Wohlergehen der Beschäftigten sicherzustellen. Um die Menge arbeitsbedingter Schäden weiter zu reduzieren, wollen die Tarifvertragspar- teien die gemeinsamen Bemühungen zur Entwicklung eines sicheren und gesunden Arbeits- umfelds weiter stärken, einschließlich des Ausbaus von vorbeugenden und gesundheitsför- dernden Maßnahmen in den Unternehmen. Zur Finanzierung von Projekten und Aktivitäten wird beim Vorbeugungsfonds Unterstützung beantragt. Die Projekte und Aktivitäten sind von den Arbeitsschutzausschüssen der Branchen durchzu- führen. Die Unternehmen, der Arbeitgeberverband DI und die Lebensmittel-Gewerkschaft NNF ha- ben die Arbeitsschutzausschüsse TSBM und KAU ins Leben gerufen. Die Ausschüsse bespre- chen mit dem Arbeitsschutz verbundene Problembereiche und fassen Beschlüsse zur In- gangsetzung branchenrelevanter und fachübergreifender Arbeitsschutzprojekte. Der KAU hat sich bislang als Lenkungsgruppe für größere Projekte betätigt, z.B. bezüglich der Reduzierung schwerer Hebeaufgaben, Lärm und Akustik, Handhygiene und -pflege usw. KAU initiierte 2018 ein Projekt zur Reduzierung von Muskel- und Skelettbeschwerden (MSB- Maßnahmen). Mehr dazu unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx
Finanzielle Verhältnisse x Die finanziellen Verhältnisse beziehen sich auf die unter Xxxxxx 1 genannte(n) Person(en) gemeinsam Vermögenswerte x Bankguthaben x Kapitalanlagen Immobilien Sonstige Nettovermögen in EUR (=Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken und sonstige Verbindlichkeiten) 5.000 bis 15.000 15.000 bis 50.000 50.000 bis 150.000 150.000 bis 500.000 500.000 bis 1.000.000 mehr als 1.000.000 mtl. Einkünfte x Nettogehalt x Kapitaleinkünfte Selbstständige Tätigkeit/ Gewerbebetrieb Vermietung/ Verpachtung bis 1.500 Sonstige 1.500 bis 2.500 x 2.500 bis 5.000 5.000 bis 10.000 mehr als 10.000 mtl. Ausgaben Kreditverpflichtungen

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.