Finanzielle Verhältnisse Musterklauseln

Finanzielle Verhältnisse. Eine Einmalanlage in Höhe von 00.000 € in das Produkt RWB International 8 GmbH & Co. geschlossene Investment- KG erfordert ein entsprechendes Nettovermögen in EUR (= Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken und sonstige Verbindlichkeiten). Die Musterfirma GmbH hat ein Nettovermögen von 00.000 € bis 000.000 €. Eine Einmalanlage in Höhe von 00.000 € in das Produkt RWB International 8 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist deshalb für die Musterfirma GmbH geeignet. Eine Rate in Höhe von 200 € in das Produkt RWB International 8 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG erfordert ein monatliches frei verfügbares Nettoeinkommen. Die Musterfirma GmbH hat ein monatlich frei verfügbares Nettoeinkommen von 500 € bis 0.000 €. Eine Rate in Höhe von 200 € in das Produkt RWB International 8 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist deshalb für Die Musterfirma GmbH geeignet.
Finanzielle Verhältnisse x Die finanziellen Verhältnisse beziehen sich auf die unter Ziffer 1 genannte(n) Person(en) gemeinsam Vermögenswerte Bei fehlenden An- gaben im Bereich Vermögen ist die Einmalanlage nicht geeignet.
Finanzielle Verhältnisse. Die finanziellen Verhältnisse beziehen sich auf die unter Xxxxxx 1 genannte(n) Person(en) gemeinsam Vermögenswerte x Bankguthaben x Kapitalanlagen Immobilien Sonstige Nettovermögen in EUR (=Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken und sonstige Verbindlichkeiten) 5.000 bis 15.000 15.000 bis 50.000 50.000 bis 150.000 150.000 bis 500.000 500.000 bis 1.000.000 mehr als 1.000.000 mtl. Einkünfte x Nettogehalt x Kapitaleinkünfte Selbstständige Tätigkeit/ Gewerbebetrieb Vermietung/ Verpachtung bis 1.500 Sonstige 1.500 bis 2.500 x 2.500 bis 5.000 5.000 bis 10.000 mehr als 10.000 mtl. Ausgaben Kreditverpflichtungen
Finanzielle Verhältnisse. Die vorstehende Unterhaltsregelung beruht auf folgenden Einkommens- und Bedarfszahlen: Einkommen: Ehemann CHF (netto pro Monat, %-Pensum, inkl. ☐ Anteil 13. Monatslohn ☐ Bonus ☐ ) Ehefrau CHF (netto pro Monat, %-Pensum, inkl. ☐ Anteil 13. Monatslohn ☐ Bonus ☐ ) Kind 1 CHF (bspw. Familienzulagen, Sozialversicherungsrenten) Kind 2 CHF (bspw. Familienzulagen, Sozialversicherungsrenten) Kind 3 CHF (bspw. Familienzulagen, Sozialversicherungsrenten) Hinweis: Die Richtlinien zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx/xxxxxxxxxxx_xxxxxxxxx_0000.xxx; soweit es die finanziellen Mit- tel zulassen, sind weitere Positionen zu berücksichtigen wie die Steuern, eine Kommunikations- und Versicherungspauschale, unumgängliche Weiterbildungskosten, den finanziellen Verhältnissen ent- sprechende (statt am betreibungsrechtlichen Existenzminimum orientierte) Wohnkosten, Kosten zur Ausübung des persönlichen Verkehrs und allenfalls angemessene Schuldentilgung. Ehemann CHF Ehefrau CHF Kind 1 CHF Kind 2 CHF Kind 3 CHF
Finanzielle Verhältnisse. Sofern die finanziellen Verhältnisse des Kunden nach unserer freien Einschätzung die eingeräumten Zahlungsbedingungen nicht rechtfertigen, sind wir berechtigt, die noch nicht ausgeführten Bestellungen zurückzuhalten, bis der Kunde angemessene Sicherheiten geleistet hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde auf schriftliche Aufforderung hin sofort sämtliche bereits gelieferten Produkte bezahlt oder sämtliche bestellten, aber noch nicht gelieferten Produkte im Voraus bezahlt, oder nach unserer Xxxx beides bezahlt.
Finanzielle Verhältnisse. Ausgaben des laufenden Betriebs und für vereinbarte Aktivitäten werden zwischen DI und NNF geteilt. Der Betrieb stellt Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe entsprechend der bisherigen örtlichen Praxis zur Verfügung. Wäsche und Pflege werden vom Betrieb veranlasst. Siehe unter: Protokolle und sonstige Vereinbarungen, Seite 118.
Finanzielle Verhältnisse. 1 Bei Gesuchen, die Massnahmen zur Überbrückung von Engpässen im nichtkirchlichen Finanzierungsbereich betreffen, werden die effektiven fi- nanziellen Verhältnisse aufgrund der aktuellen Buchhaltung der gesuch- stellenden Institution (aktuelle Jahresrechnung, Zwischenbilanz etc.) in die Beitragsbemessung einbezogen. 2 Bei Kirchgemeinden gilt die Finanzausgleichsberechtigung nicht als Indi- kator für ihre finanziellen Verhältnisse. 3 Bei Vorhaben von vorrangiger Bedeutung (Art. 10 Abs. 2) werden die fi- nanziellen Verhältnisse der gesuchstellenden Institution oder Person nicht berücksichtigt.
Finanzielle Verhältnisse. Ausgaben des laufenden Betriebs und für vereinbarte Aktivitäten werden nach Absprache zwischen DI und NNF geteilt.
Finanzielle Verhältnisse. Eine Einmalanlage in Höhe von 25.000 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment- KG erfordert ein entsprechendes Nettovermögen in EUR (= Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten wie Kredite, Hypotheken und sonstige Verbindlichkeiten). Xxx Xxxxxxxxxx hat ein Nettovermögen von 50.000 € bis 150.000 €. Eine Einmalanlage in Höhe von 25.000 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist deshalb für Xxx Xxxxxxxxxx geeignet. Eine Rate in Höhe von 200 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG erfordert ein monatliches frei verfügbares Nettoeinkommen. Xxx Xxxxxxxxxx hat ein monatlich frei verfügbares Nettoeinkommen von 500 € bis 1.500 €. Eine Rate in Höhe von 200 € in das Produkt MPE International 9 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist deshalb für Xxx Xxxxxxxxxx geeignet.

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  • Eigentumsverhältnisse Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegen- stand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen. Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG. Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Män- gel am beigestellten Material hat der AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an Un- terlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Ver- vielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festge- setzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen haftet der AN für den gesamten Schaden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Unterauftragsverhältnisse (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. (2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. (5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln. (6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat. (7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Finanzen Abrechnungsmodalitäten und Rechnungsstellung Der Bildungsanbieter ist für die ordnungsgemässe Abrechnung der Pauschalbeiträge verantwortlich. Zu Unrecht geltend gemachte Pauschalbeiträge werden vom MBA beim Bildungsanbieter zurückgefordert oder verrechnet. Die Abrechnungsmodalitäten richten sich nach den Richtlinien der Geschäftsstelle HFSV zum Vollzug der HFSV. Der Bildungsanbieter reicht die Teilnehmerlisten der einzelnen Bildungsgänge unter Angabe des Studienbeginns und -endes der Teilnehmenden beim MBA ein. Grundsätzlich dürfen die Daten Studienbeginn und –ende nicht verändert werden. Falls ausnahmsweise Anpassungen notwendig sind, ist eine Begründung zwingend erforderlich. Der Bildungsanbieter stellt dem MBA vor Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch 60 Kalendertage vor den Rechnungsstichtagen, die Liste der neu eintretenden Studierenden zu (Beilagen: Personalienblätter und Bestätigungen der Wohnsitzgemeinden, siehe Musterraster auf der Homepage der EDK). Der Bildungsanbieter prüft vorgängig zur Rechnungsstellung, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung gemäss HFSV und Richtlinien zum Vollzug der HFSV gegeben sind. Dies gilt insbesondere für den massgebenden Wohnsitz gemäss HFSV einschliesslich der effektiven wirtschaftlichen Selbständigkeit. Er holt hierzu vor Ausbildungsbeginn die erforderlichen Unterlagen bei den Studierenden ein. Das MBA kann konkretisierende zusätzliche Abklärungen verlangen. Der Bildungsanbieter stellt zu den Stichtagen der HFSV, 15. Mai und 15. November, Rechnung für Studierende mit Wohnsitz gemäss HFSV im Kanton Bern. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 20 Tagen nach Stichtag. Jeder laufende HF-Bildungsgang ist auf der Rechnung getrennt auszuweisen.