Finanzschulden Musterklauseln

Finanzschulden. Finanzschulden werden bei ihrer erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert abzü- glich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert im Zugangszeitpunkt entspricht dabei dem Barwert der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen auf der Grundlage eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinssatzes Nach der erstma- ligen Erfassung werden Finanzschulden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fort- geführten Anschaffungskosten bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kos- ten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amor- tisation mittels der Effektivzinsmethode wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen ausgewiesen. Erfolgen Änderungen der Konditionen hin- sichtlich der Höhe und / oder des Zeitpunkts von Zins- und Tilgungszahlungen, wird eine Neuberechnung des Buchwerts durchgeführt, so dass dieser die tatsächlichen und geän- derten geschätzten Mittelflüsse wiedergibt. Entstehende Differenzen zu dem bislang ange- setzten Buchwert der Finanzschulden werden erfolgswirksam erfasst. Die Finanzschulden setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen: in EUR langfristige Finanzverbindlichkeiten 31.12.19 31.12.18 variabel verzinsliche Bankverbindlichkeiten 277.514.915 0 festverzinsliche Bankverbindlichkeiten 22.400.600 0 langfristige Verbindlichkeiten, gesamt 299.915.515 0 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten variabel verzinsliche Bankverbindlichkeiten 0 0 festverzinsliche Bankverbindlichkeiten 126.789.111 0 kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt 126.789.111 0 Die variabel verzinslichen Darlehen werden auf Basis des 3-Monats-EURIBORS zuzüglich einer entsprechenden Marge verzinst. 31.12.18 Die Veränderung der kurz- und langfristigen Finanzschulden im Vergleich zum Vorjahr kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: in EUR zahlun Aufnahme / Amortisation gsw irksam Tilgungen Aufnahme/ Amortisation zahlungsunwirksa Zugang/ Erstkonsolidierung m Abgang/ Entkonsolidierung 31.12.19 langfristige Finanzverbindlichkeiten 163.817.600 -732.272 64.170.898 170.882.095 -98.222.806 299.915.515 kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 85.399.174 0 41.389.937 0 0 126.789.111 Summe Finanzverbindlichkeiten 249.216.774 -732.272 105.560.835 170.882.095 -98.222.806 426.704.626 Die zahlungsunwirksamen Aufnahmen von Finanzschulden berücksichtigen im Wesentli- chen Kaufpreis...
Finanzschulden. Die Finanzschulden umfassen im BayWa-Konzern Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen sowie Commercial Papers. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. In der Folge werden die Finanzschulden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Finanzschulden 

Related to Finanzschulden

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.