Firmware-Updates Musterklauseln

Firmware-Updates. Zur Gewährleistung der optimalen Funktionalität liefert Canon die erforderlichen Firmware-Updates, sofern dies erforderlich ist (Entscheidung trifft der technische Support) und die Möglichkeiten hierfür vorhanden sind. Die Installation der Firmware-Updates ist im regulären Service & Support Vertrag enthalten. Canon behält sich vor, ein Firmware-Update remote (nach Canon Ermessen) durchzuführen.
Firmware-Updates. Firmware Updates dienen der Optimierung der Leistung des Gerätes und werden von Xerox nach eigenem Ermessen im Rahmen dieses Servicevertrages zur Verfügung gestellt. Xerox wird Firmware Updates nur für Software und Firmware liefern, die auf dem neuesten oder vorletzten Stand ist. Falls das Gerät dazu geeignet ist, die Firmware Updates per Fernzugriff zu implementieren, kann Xerox den Kunden bitten, den Fernzugriff zu gestatten, um die Implementierung der Firmware Updates zu unterstützen. Xerox verpflichtet sich, den Implementierungsprozeß per Fernzugriff nur mit Zustimmung und Unterstützung des Kunden durchzuführen.
Firmware-Updates. Zur Softwarepflege des Konnektors werden im Rahmen des Service die notwendigen Firmware-Update Pakete im Konfigurations- und Soft- ware Repository (KSR) bereitgestellt. Es dürfen nur von der gematik freigegebene Änderungen eingespielt werden. Firmware-Updates ste- hen nur zur Verfügung, solange der Service VPN-Zugangsdienst Ac- count vertraglich vereinbart ist.
Firmware-Updates. Zur Softwarepflege des Konnektors werden im Rahmen des Service die notwendigen Firmware-Update Pakete im Konfigurations- und Software Repository (KSR) bereitgestellt. Es dürfen nur von der gematik freigege- bene Änderungen eingespielt werden. Firmware-Updates stehen nur zur Verfügung, solange der Service VPN-Zugangsdienst Account vertraglich vereinbart ist. Die Einspielung der Firmwareupdates obliegt dem Kun- den. Zukünftige Fachmodule (z. B. Notfalldatenmanagement, Elektronische Patientenakte, Arzneimitteltherapiesicherheit und elektronischer Medi- kationsplan) sind nicht Leistungsgegenstand und können, soweit verfüg- bar und angeboten, zusätzlich beauftragt werden.
Firmware-Updates. ThinPrint stellt regelmäßig Firmware Updates für die ThinPrint Hardware zur Verfügung. Solche Updates werden auf den Webseiten von ThinPrint veröffentlicht und können ohne zusätzliche Kosten heruntergeladen werden. ThinPrint empfiehlt ausdrücklich, regelmäßig Firmware Updates durchzuführen.

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  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Updates Die Software kann regelmäßig nach Updates suchen, sie herunterladen und für Sie installieren. Sie sind nur berechtigt, Updates von Microsoft oder autorisierten Quellen zu beziehen. Microsoft muss möglicherweise Ihr Systems aktualisieren, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Updates enthalten oder unterstützen unter Umständen nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.