Flexible Arbeitszeit. 4. Die nachstehende Regelung über flexible Arbeitszeiten (Pkt. 5.–7.) kann in Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, nur mit dessen Zustimmung abgeschlossen werden. Wurden dem Betriebsrat nachweislich sämtliche Inhalte über das im Beschäftigerbetrieb angewendete Modell der flexiblen Arbeitszeit schriftlich übermittelt, so hat der Betriebsrat binnen 2 Wochen nachweislich schriftlich bekannt zu geben, ob er dazu seine Zustimmung erteilt. Gibt der Betriebsrat innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Regelung mit den Arbeitnehmern nur schriftlich vereinbart werden.
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Flexible Arbeitszeit. 4. Die nachstehende Regelung über flexible Arbeitszeiten (Pkt. (Punkt) 5.–7.) kann in Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, nur mit dessen Zustimmung abgeschlossen werden. Wurden dem Betriebsrat nachweislich sämtliche Inhalte über das im Beschäftigerbetrieb angewendete Modell der flexiblen Arbeitszeit schriftlich übermittelt, so hat der Betriebsrat binnen 2 Wochen nachweislich schriftlich bekannt zu geben, ob er dazu seine Zustimmung erteilt. Gibt der Betriebsrat innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Regelung mit den Arbeitnehmern nur schriftlich vereinbart werden.
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Flexible Arbeitszeit. 4. Die nachstehende Regelung über flexible Arbeitszeiten (Pkt. 5.–7.) kann in Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, nur mit dessen Zustimmung abgeschlossen Zu- stimmung angewendet werden. Wurden dem Betriebsrat nachweislich sämtliche Inhalte über das im Beschäftigerbetrieb angewendete Modell der flexiblen Arbeitszeit schriftlich übermittelt, so hat der Betriebsrat binnen bin- nen 2 Wochen nachweislich schriftlich bekannt zu geben, ob er dazu seine Zustimmung erteilt. Gibt der Betriebsrat innerhalb dieser Frist keine kei- ne Erklärung ab, so gilt dies als Zustimmung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Regelung mit den Arbeitnehmern Arbeitneh- mern nur schriftlich vereinbart werden.
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