Flurschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Flurschäden durch die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannten Tiere.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Private Tierhalterhaftpflicht