Flächen Musterklauseln

Flächen. Es soll einen Rückgang bei der Umwandlung von Kultur- / Naturraum in Verkehrsflächen geben. Es soll ein Prozess im Rahmen der Entwicklung des räumlichen Leitbildes beschrieben werden, wie diese gewünschte Trendumkehr beim Flächenverbrauch durch mehr Flächenrecycling, Konversionsflächennutzung etc. umgesetzt werden kann und der Anteil an recycelter Fläche gegenüber dem jetzigen deutlich gesteigert werden kann. Die Bezirke sollen ermutigt werden zu mehr teilräumlichen Planungen für Entwicklungszonen. Das nächste geeignete Logistikprojekt soll als Modell-Vorhaben für Flächen sparende und klimafreundliche Logistik gestaltet werden (z.B. keine ebenerdigen PKW-Parkplätze.) Die ökologisch verträgliche Flächenmobilisierung und Nachverdichtung im Bestand soll über neue Anreizmodelle (Einbeziehung der Geschossflächenzahl in das bezirkliche Anreizmodell, IBA-Modell für die Beteiligung der Bezirke an Planungsgewinnen) verstärkt werden. In geeigneten Fällen soll die SOBON-Richtlinie reaktiviert werden, um private Planungsgewinne für die FHH zu realisieren. Die Partizipationsmöglichkeiten in Planungsverfahren werden verbessert. Öffentliche Planungsdiskussionen sollen auch bei vereinfachten Verfahren angewendet werden. Bei BIDs und HIDs mit mehr als 1.000 Einwohnern sollen öffentliche Anhörungen stattfinden. Die Verfügbarkeit von Planungsunterlagen im Internet wird weiter verbessert.
Flächen. Der AG stellt dem AN die für seine Tätigkeit benötigten Flächen unentgeltlich zur Verfügung. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen sind sämtliche Geräte, Maschinen und Materialien in den zur Verfügung gestellten Räumen zu verschließen.
Flächen. Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs- summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein- trauben und Feldgemüse: 10 %) Versicherungssumme pro Hektar in Euro: Erhöhen Sie Ihre Entschädigung: Für jede Kultur und jedes Risiko sind Standard-Versi- cherungssum- men festgelegt. Sie können die Versicherungs- summen aller Kulturen für die Risiken Hagel und Ertrags- verlust durch Überschwem- mung um bis zu 150 % erhöhen. Für alle ande- ren Risiken, ausgenommen Wiederanbau und Silofolien, ist eine Erhö- hung um bis zu 100 % möglich.
Flächen. Der verpachtete Jagdbezirk ist in dem anliegenden Lageplan eingezeichnet und wird wie folgt beschrieben: Forstabteilungen 3221 bis 3236
Flächen. Der verpachtete Jagdbezirk ist in dem anliegenden Lageplan eingezeichnet und wird wie folgt beschrieben:
Flächen. Der Landwirt nimmt mit folgenden Flächen, die unter dem Status Ackerfläche/Grünland bzw. Dauerkultur geführt werden, an diesem Projekt teil: Eine Kopie des Betriebsflächenbogens von den jeweiligen Parzellen ist diesem Vertrag beizulegen. Betriebs-Nr. Xxxxxxx.Xx. Katastral- gemeinde KG-Nr. Einlagezahl Humusschlag ha XXXXXXXX? Die endgültige Einteilung der Parzellen in Humusschläge wird bei der Probenziehungen (§ 5) festgelegt. Die folgende Tabelle wird von der Ökoregion Kaindorf ausgefüllt: Datum der Beprobung Humus-Schlag ha Datum und Unterschrift zur Eintragung in der obigen Tabelle: Datum der Beprobung Humus-Schlag ha Datum und Unterschrift zur Eintragung in der obigen Tabelle: Die Ökoregion ist ohne jede Beschränkung berechtigt alle aus dieser Zusammenarbeit erhaltenen und gewonnen Daten (wie Name, Anschrift, Grundstücknummer, Ergebnisse der Bodenproben usw.) zu verwenden und in jeder zulässigen Weise zu verwerten wenn dieser für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrages für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung für den (z.B. Folder, Information, Werbung etc.) erforderlich ist. Dies erfolgt somit nach den Vorgaben der DSGVO. Der Vertragspartner stimmt dieser Vorgehensweise mit Abschluss des vorliegenden Vertrages ausdrücklich zu.
Flächen. Grundstücksfläche: 3.883,00 m² Wohnungen: ca. 24.190 m² Wohnfläche ca. 2.390 m² Loggienfläche ca. 2.450 m² Balkonfläche Kindergarten: ca. 770 m² Nutzfläche ca. 500 m² Freifläche Bewegungsraum: ca. 90 m² Nutzfläche Gewerbefläche (Geschäftslokale): ca. 435 m² Nutzfläche (davon 370 m² Verkaufsfläche) Entwicklungsfläche (Lokal): ca. 145 m² Nutzfläche (davon 0 m² Verkaufsfläche)
Flächen. Der Bau-Berichterstatter überprüft die geplante Flächenausstattung eines Max-Planck-Instituts mit dem Formblatt "Flächenbedarfsermittlung", in dem Planungsparameter angegeben sind.

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  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Gebühren Die ETC-Wertpapiere unterliegen einer Produktgebühr (die im Falle von währungsgesicherten ETC-Wertpapieren auch eine Währungsabsicherungsgebühr enthält), die täglich aufläuft. Die aufgelaufene Produktgebühr wird durch eine tägliche Minderung des Metallanspruchs je ETC-Wertpapier gezahlt, wodurch diese Minderung als Belastung für die Inhaber der ETC-Wertpapiere fungiert. Die Emittentin zahlt die Produktgebühr, indem sie dem Programmkontrahenten eine bestimmte Menge an Metall liefert (anstelle einer Barzahlung). Zahlungen in dieser Form erfolgen in regelmäßigen (üblicherweise monatlichen) Abständen. Die ETC-Wertpapiere einer Serie werden unter Umständen vor ihrem planmäßigen Fälligkeitstermin bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse fällig und zahlbar: • In Bezug auf die Emittentin treten bestimmte rechtliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen ein, und die Emittentin veröffentlicht eine Tilgungsmitteilung. • Die Ausgleichsvereinbarung wird in Verbindung mit einem Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis oder einem Ausgleichsvereinbarungs-Beendigungsereignis beendet. Eine Beschreibung der Umstände, unter denen die Ausgleichsvereinbarung beendet werden kann, finden Sie unter Ziffer Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.Error! Reference source not found.. • Die Bestimmungsstelle, die Emissions- und Zahlstelle, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, die Registerstelle (bei ETC-Wertpapieren in registrierter Form), der Autorisierte Hauptteilnehmer und/oder alle Autorisierten Teilnehmer treten zurück oder ihre Bestellung wird aus beliebigen Gründen beendet, und die Emittentin teilt mit, dass innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen ab dem Datum der entsprechenden Mitteilung über den Rücktritt oder der Kündigungsmitteilung oder ab dem Datum einer etwaig automatischen Beendigung kein entsprechender Nachfolger oder Ersatz bestimmt wurde. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier oder der Wert je ETC-Wertpapier wird an 14 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen nicht veröffentlicht, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung. • Der Wert je ETC-Wertpapier beträgt an zwei aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen höchstens 20 % des Ausgabepreises am Serienausgabetag, und die Bestimmungsstelle veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Die Emittentin ist im Zusammenhang mit einer Lieferung von Metall durch oder an einen Autorisierten Teilnehmer zur Zahlung oder Erhebung einer Umsatzsteuer verpflichtet (bzw. wird höchstwahrscheinlich dazu verpflichtet sein) (unabhängig davon, ob die Umsatzsteuerzahlung erstattungsfähig ist oder nicht). • Ein Wertpapierinhaber erhält nach Anfrage für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen keinen verbindlichen Geldkurs für seine ETC-Wertpapiere von einem Autorisierten Teilnehmer und erhält auch nach Übermittlung der erforderlichen Mitteilungen keinen verbindlichen Geldkurs für die entsprechenden ETC-Wertpapiere während weiteren 20 aufeinanderfolgenden Ununterbrochenen Planmäßigen Bewertungstagen, und die Emittentin veröffentlicht die entsprechende Mitteilung. • Es tritt in Bezug auf den Programmkontrahenten ein Ausgleichsvereinbarungs-Ausfallereignis ein und besteht fort, und der Treuhänder wird von der erforderlichen Anzahl der Wertpapierinhaber angewiesen, die entsprechende Mitteilung zu übermitteln. Die Emittentin ist berechtigt, eine Mitteilung über ein Umsatzsteuerbedingtes Tilgungsereignis (VAT redemption event notice) zu übermitteln oder im Rahmen der Ausgleichsvereinbarung in Folge eines Steuerereignisses gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement tax event) oder einer Rechtswidrigkeit gemäß der Ausgleichsvereinbarung (balancing agreement illegality) eine Kündigungsmitteilung zu übermitteln, und der Treuhänder übermittelt auf Anweisung der erforderlichen Anzahl von Wertpapierinhabern die entsprechende Mitteilung oder • Es tritt ein Ausfallereignis im Rahmen der ETC-Wertpapiere ein und der Treuhänder übermittelt die entsprechende Mitteilung.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Umfang Der Auftragnehmer erstellt und pflegt ein in Form und Struktur standardisiertes, grundschutzkonformes Sicherheitskonzept und weist dem Auftraggeber auf dieser Basis den grundschutzkonformen Betrieb nach (Sicherheitsnachweis). Das Sicherheitskonzept beschreibt die nach IT-Grundschutz-Methodik zusammengefasste Struktur des betrachteten Informationsverbundes sowie die maßgeblichen4 Sicherheitsanforderungen im Zuständig- keitsbereich des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt die dauerhafte Umsetzung der Sicherheitsanforderungen sicher. Zu diesem Zweck prüft er regelmäßig den Umsetzungsstand der Sicherheitsanforderungen und dokumentiert die- sen im Sicherheitsnachweis. Die Betrachtung und Prüfung von Sachverhalten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die über die Leistungen nach Kapitel 2.5 hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Leistungsvereinbarung.

  • Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen. x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet. c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war. d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen. e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Veröffentlichung 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.