Flächennutzung und Nutzungsintensität Musterklauseln

Flächennutzung und Nutzungsintensität. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche Österreichs teilt sich in die Hauptnutzungen Dauergrünland, Ackerland, Weingärten und Obstanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 2,6 Millionen ha. Das Dauergrünland umfasst auf Basis der INVEKOS-Daten eine Fläche von insgesamt 1,20 Millionen ha. Zusammen mit 153.300 ha Feldfutter beträgt die Grünfutterfläche insgesamt 1,35 Millionen ha. Demzufolge bewirtschaften die Grünlandbauern knapp 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (BMLFUW, 2017a). Das Grünland stellt somit die vorherrschende Flächennutzungsform in Österreich dar und bildet die wirtschaftliche Grundlage für die österreichischen Grünland- und Viehbauern (Buchgraber, 2007a). Grünlandwirtschaft wird überwiegend in jenen Regionen betrieben, in denen Ackerbau aus topographischen und klimatischen Gründen bzw. ungeeigneten Bodenverhältnissen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist (Buchgraber und Gindl, 2004). Die nachfolgende Abbildung 4 verdeutlicht, dass das Grünland in den Produktionsgebieten Hochalpen, Voralpen und Alpenostrand mit seinen vielfältigen Nutzungstypen die vorherrschende Kulturart darstellt. In diesen Gebieten umfasst das Grünland rund 80 bis 100 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Kärntner Becken, dem Alpenvorland und im Wald- und Mühlviertel sowie im südöstlichen Flach- und Hügelland nimmt das Grünland einen Anteil von 40 bis 55 Prozent ein (Statistik Austria, 2015). Quelle: Statistik Austria, 2015 In Abbildung 5 ist die Verteilung der unterschiedlichen Nutzungsformen im Grünland dargestellt. Xxx 00 Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxx erfolgt eine extensive Nutzung durch Almen und Bergmähder, Hutweiden, Streuwiesen und einmähdige Wiesen sowie Mähwiesen/- weiden mit maximal zwei Nutzungen. Das Wirtschaftsgrünland mit Feldfutter, Kulturweiden und mehrmähdigen Wiesen beträgt wie folgt 53 Prozent der Grünfutterproduktion (BMLFUW, 2017a). Abbildung 5: Verteilung der Grünfutterflächen im Jahr 2016 Quelle: BMLFUW, 2017a Die Nutzung der Aufwüchse des Grünlands erfolgt als Weide, Grünfutter im Stall, Grassilage, Heu aber auch als Cobs (Spiekers, 2008). Tendenziell nimmt mit steigender Milchleistung der Anteil des Weidefutters in Milchviehrationen ab, gleichzeitig erhöht sich der Einsatz von konserviertem Grund- und Kraftfutter. In Betrieben mit großen Milchviehherden wird meist gänzlich auf Weidewirtschaft verzichtet (Brade, 2012), obwohl hinsichtlich der reinen Futterkosten die Grünlandnutzung als Weide am günstigsten ist (Spiekers, 2008)....

Related to Flächennutzung und Nutzungsintensität

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.