Problemstellung Musterklauseln

Problemstellung. Eine der Schwierigkeiten, mit denen sich Umweltbildung heute konfrontiert sieht, stellt die unreflektierte Wahrnehmung von Lernenden jeglicher Bildungsniveaus in Bezug auf Umweltbeeinträchtigungen dar. Dies bestätigt eine aktuelle Untersuchung der Univer- sität Hannover, in der Lernenden sowohl an Gymnasien als auch an Hauptschulen mehrheitlich den Markt als einen kaum anzuzweifelnden Rahmen klassifizierten. Die Rahmenbedingungen des Marktes werden von den Lernenden als „quasi natürlich“ betrachtet und unreflektiert übernommen. In der Folge findet das Denken einer grund- sätzlich partizipationsoffenen gesellschaftlichen Gestaltbarkeit kaum statt. Die Lern- enden übernehmen unreflektiert die Haltung von Wirtschaft und Politik als vermeintlich neutrale Akteure (vgl. Xxxxxxx et. al 2015, S. 129 f.). Umweltbildungsmaßnahmen, wie sie die Vereinten Nationen (1992, S. 329) fordern, können Lernende für die Verursachung von Umweltbelastungen sensibilisieren und ihre Bestrebungen für ein umwelt- und ressourcenschonendes Verhalten stärken. Das geht aus dem Nachhaltigkeitsbarometer der internationalen Umweltorganisation Greenpeace hervor, das nachhaltigkeitsbezogenem Unterricht eine positive Aus- wirkung auf das Verhalten der jüngeren Generation zuschreibt (vgl. Xxxxxxxxx et al. 2016, S. 4.). Wie die Untersuchung darlegt, engagieren sich Lernende nach einer unterrichtlichen Auseinandersetzung mit Fragen der Nachhaltigkeit häufiger in Bezug auf die Umsetzung von umwelt- und ressourcenschonenden Maßnahmen. Die Tatsache, dass sich der Anteil an durchgeführtem Schulunterricht mit einem Nach- haltigkeitsbezug zwischen 2012 und 2015 nahezu verdoppelt hat (vgl. Xxxxxxxxx et al. 2016, S. 4), lässt die Vermutung zu, dass sich auch der Anteil an Lernenden mit einem umwelt- und ressourcenschonenden Verhalten entsprechend entwickelt haben könnte. In der Tat ist laut der Shell Jugendstudie 2015 die Bereitschaft zum umweltbewussten Verhalten im Vergleich zu vorangegangenen Studien deutlich gestiegen (vgl. Xxxxxx et al. 2015, S. 6). Zu einem anderen Ergebnis kommt die empirische Untersuchung von Xxxxxx Xxxx (2003, S. 147). Auf der Grundlage schulischer Umweltbildung ist es zwar möglich, Einfluss auf das ökologische Wissen, nicht aber auf das ökologische Verhalten von Lernenden zu nehmen. Obwohl die Lernenden über das nötige Umweltwissen ver- fügen, handeln sie nicht automatisch gemäß diesem vorhandenen Wissen. Diese Kluft zwischen Wissen und Handeln unterscheide sich nach der Ansich...
Problemstellung. Immer häufiger enthalten allgemeine Geschäftsbedingungen Klauseln, die eine automatische Ver- tragsverlängerung vorsehen. Kündigt die betroffene Partei nicht bis zu einem bestimmten Termin vor Ablauf der eigentlich fest vereinbarten Vertragsdauer, verlängert sich der Vertrag meist um die ur- sprünglich vereinbarte Dauer. Einzig die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohnehin kaum je- mand liest, halten die Notwendigkeit einer Kündigung fest. Problematisch ist dies deshalb, weil die Logik gebietet, dass ein Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Zutun der Parteien endet. Dementsprechend oft geht die Kündigung vergessen. Dies hat eine verlängerte Bindung und meist auch Ärger zur Folge – Ärger über die unfreiwillig verlängerte Dauer und Ärger über deren unerkann- te Einführung auf dem Schleichweg. Die automatische Vertragsverlängerung hat damit eine ähnliche, den Konsens sprengende Wirkung wie die einseitigen Änderungsrechte in allgemeinen Geschäftsbe- dingungen.1 Für diese ist die antike Metapher des trojanischen Pferdes passend. Auch für die automa- tische Vertragsverlängerung (ebenso Verlängerungsautomatik, Erneuerungsklausel, Rollover-Klausel oder Prolongationsklausel genannt) gibt es ein treffendes Bild, das Ständerat Scherrer bereits vor über 100 Jahren prägte: es ist die Mäusefalle.2 Das Phänomen der Vertragsverlängerung tritt in verschiedenen Formen auf. Die Verlängerung, die das Gesetz für die Miete und Pacht vorsieht, knüpft an die stillschweigende Weiterführung des Vertrags- verhältnisses an (Art. 266 Abs. 2 OR; Art. 295 Abs. 2 OR).3 Es ist aber möglich, dass die Parteien aus Gründen der Planungssicherheit schon vor Ablauf der vereinbarten Dauer wissen wollen, ob sie einen neuen Vertragspartner suchen müssen. Deshalb vereinbaren sie trotz fest vereinbarter Vertragsdauer bewusst die Notwendigkeit einer vorgängigen Kündigung, bei deren Ausbleiben der Vertrag sich um eine vorbestimmte Dauer verlängert.4 Demselben Zweck dienen frühezeitig auszuübende Optionsrech- te zur Verlängerung der Miete um eine [S. 95/S. 96] bestimmte Dauer.5 Neu ist, dass viele Verträge auch über geringfügige Leistungen, bei denen die Planungssicherheit keine grosse Rolle spielt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine automatische Verlängerung vorsehen. Die verabredete Ver- tragsdauer entpuppt sich dann wider jede Erwartung als blosse Mindestdauer. Die automatische Ver- tragsverlängerung bei ausgebliebener Kündigung in allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt teilw...
Problemstellung. Die Problemstellung beschreibt zunächst das Umfeld der Arbeit (Projekt, etc.). Danach wird die wissenschaftliche Fragestellung herausgearbeitet. Es werden auch Bezüge zu relevanten Gebieten gegeben. Dieser Teil wird durch den Studierenden erstellt und geht bei bestimmten Prüfungsordnungen als Leistung in den Seminarteil ein. (Siehe Vertragspunkte). Der nachfolgende Text gibt Hinweise zur Gestaltung: Präzise Beschreibung des behandelten Problems und des Hauptziels der Arbeit, Einordnung des Themas und Hinweise auf relevante Literatur. Sie sollten sich dabei an den folgenden Fragen orientieren (die zugegebenermaßen nicht bei allen Arbeiten direkt passen). (Forschungs-)Problem: Beschreiben Sie ganz allgemein das Problem, das Sie in der Arbeit betrachten. Zieldefinition: Beschreiben Sie die/das Ziel(e), welches Sie im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit erreichen wollen.
Problemstellung. Gegeben: nominal skaliertes Risikomerkmal mit vielen Ausprägungen z.B. geographische Regionen (PLZ, Zulassungsbezirke) Betriebsarten (Apotheke bis Zeitschriftenhandel) Autotypen Ziel: Zusammenfassen von Ausprägungen zu Ausprägungsklassen └ mit ähnlichem Schadenpotential E(Z) = Erw.wert des Schadenbedarfs/-satzes
Problemstellung. Lt. 1.2.2. (starkes Gesetz der großen Zahlen) bilde man zur Prämienkalkulation Gruppen von möglichst vielen iid Risiken. In der Praxis wird • „iid“ durch „ident. äußere Merkmale und ident. Gefährdung“ ersetzt und • „möglichst viele“ durch Bildung von Marktstatistiken und Heranziehung mehrerer Beobach- tungsjahre (nach Inflationskorrektur!) umgesetzt. Um möglichst wenig Details über ihr Portefeuille preiszugeben, stellen die VU für Marktstatistiken häufig nur aggregierte Daten zur Verfügung, d.h. pro Risikogruppe die Anzahl Risiken, ggfs. deren Gesamt-VS sowie Zahl und Gesamtbetrag der Schäden. Dann ist die Verteilung von einzelnen Ri nicht beobachtbar. => S = ∑Ri pro Risikogruppe und Jahr beobachten, aber Volumen und Verteilung ändern sich laufend => Quantifiziere den Volumeneinfluss auf die Verteilungsparameter von X. I einfaches parametrisches Modell für den (Jahres-)Gesamtschaden S = ∑R i i=1 einer Risikogruppe
Problemstellung. Xxxxx X. Xxxxxxx, Xxxxxxxx-X. Xxxxxxx
Problemstellung. Bei der Bereitstellung sicherer Identitäten für die Cloud sind eine Reihe von technischen, or- ganisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen zu lösen: • Fehlende Integration von eID- und Cloud-Infrastrukturen: Die Infrastrukturen für elektronische Ausweise und Cloud-basierte Dienste sind bislang nicht in zufriedenstellen- der Weise auf einander abgestimmt – geschweige denn integriert. Beispielsweise sind die im eID- und Cloud-Umfeld eingesetzten Authentifizierungsprotokolle komplett unter- schiedlich und können nicht ohne Weiteres in sicherer Art und Weise kombiniert und in- tegriert werden. • eID-Services werden bislang nur für den nPA angeboten: Bisher werden eID-Services in Deutschland nur für den nPA angeboten. Während für die elektronische Gesundheits- karte und den elektronischen Heilberufsausweis [EHP+10] sowie zur Akzeptanz internati- onaler Ausweise [STORK] zumindest entsprechende Konzepte und Prototypen existieren, steht die Integration anderer Public-Key Infrastrukturen (PKI) [EsKo08] in eine umfassen- de „eID-Services-Cloud“ noch gänzlich aus. • eID-Services für den nPA sind nicht „handelbar“ und somit für KMU ungeeignet: Besonders problematisch ist die Tatsache, dass eID-Services für den nPA im Regelfall nicht in einem „Internet der Dienste“ handelbar sind, da jeder Diensteanbieter ein eigenes Berechtigungszertifikat benötigt und die Übermittlung der Daten an Dritte aus Daten- schutzerwägungen explizit ausgeschlossen ist (siehe [PAuswG] und [RHS08]). • Ungeklärte Sicherheitsfragen für elektronische Identitäten in der Cloud: In [SHJ+10] wurde gezeigt, dass das Identitätsmanagement für die Sicherheit von Cloud-Computing eine entscheidende Rolle spielt: Die sichere Integration von eID- und Cloud-Services ist jedoch ein noch nicht befriedigend gelöstes Problem. • Ungeklärte Rechtsfragen elektronischer Identitäten in der Cloud: Derzeit bestehen im Bereich des Einsatzes von eID-Service-Brokern (also im Dreipersonenverhältnis) rechtli- che Unsicherheiten über die Zulässigkeit einzelner Systemumsetzungen, weil die Diskus- sion sich bisher auf die Datenschutzfragen im Zweipersonenverhältnis [RHS08] [RoHo09] und haftungsrechtliche Probleme [Borg10] [RoHo09] konzentriert hat. In Bezug auf das Cloud-Computing kommen Fragen des Beweisrechts und der Compliance im Unterneh- men hinzu, die bislang erst andiskutiert worden sind. • Fehlende bzw. unklare Geschäftsmodelle für Identitätsdienste in der Cloud: eID- Services für den nPA sind für KMUs un...
Problemstellung. Ziel: Schätzung von E(R) pro Einzelrisiko R (Basis für Prämie) Weg: Bildung möglichst großer Gruppen von jeweils möglichst ähnlichen Risiken zur Anwendung des Gesetzes der großen Zahlen Wann sind 2 Risiken ähnlich/gleich? Bei gleichen bzw. ähnlichen Ausprägungen ihrer Risikomerkmale (RM). z.B. Alter in Leben Raucher/Nichtraucher Jahresfahrleistung in KH Anfänger/Nicht-Anfänger Bauart in Gebäude-Feuer Betriebsart Geographische Lage in Sturm Bauform Sind aus Intuition und Erfahrung weitgehend bekannt. Es gibt metrisch oder nominal skalierte Risikomerkmale. Was heißt „ähnlich“ bei nominal skalierten Risikomerkmalen? => Kap. 2.3 Es gibt meist mehr als nur 1 Risikomerkmal. Nicht alle sind gleich wichtig bzw. unabhängig => Kap. 2.4 Da die Risikogruppen dann immer noch keine idealen Voraussetzungen zur Anwendung des Gesetzes der großen Zahlen bieten => Kap. 2.2
Problemstellung. Größere Bauprojekte können trotz sorgfältiger Planung und Ausschreibung nicht ohne Änderun- gen und Ergänzungen während der Ausführung 50 Siehe dazu beispielsweise Punkt 2.29.6 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen des ÖBB-Konzerns für Bauaufträge (Aus- gabe: Xxxx 2016): „Über die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Entschädigung für Betreibungskosten hinausge- hende Ansprüche wegen Verzögerung der Zahlung stehen dem Auftragnehmer nicht zu.“
Problemstellung. Ehrenamt versus angemessene Vergütung