Folgen der Kündigung oder des Ablaufs Musterklauseln

Folgen der Kündigung oder des Ablaufs. Nach Kündigung dieses EULAs oder Ablauf einer zeitlich befristeten Lizenz: (a) enden alle Softwarelizenzen umgehend; (b) stellt der Lizenznehmer umgehend die Nutzung der Software ein; und (c) ist der Lizenznehmer verpflichtet, jegliche Kopien der Software, Dokumentation und vertrauliche Informationen von OT im Besitz oder unter der Kontrolle des Lizenznehmers entweder an OT zu senden oder zu zerstören. Innerhalb von 15 Tagen nach der Kündigung muss ein bevollmächtigter Vertreter des Lizenznehmers schriftlich bestätigen, dass alle Kopien an OT gesendet oder zerstört wurden. Jegliche Bedingungen dieses EULAs, die so geartet sind, dass sie nach Kündigung oder Ablauf dieses EULA fortbestehen, bleiben in Kraft, bis sie erfüllt wurden.
Folgen der Kündigung oder des Ablaufs. Nach Kündigung dieses EULAs oder Ablauf einer zeitlich befristeten Lizenz:
Folgen der Kündigung oder des Ablaufs. Bei Kündigung oder Ablauf des jeweiligen Vertrags: (A) darf der Kunde, außer wie in Ziffer 7.3 (Wirksamkeit der Kündigung für Pro Images) anderweitig vorgesehen, die Stock Assets (außer Pro Images) weiterhin verwenden, die der Kunde heruntergeladen und bezahlt hat, und (B) sollte der Kunde vom Kunden lizenzierte Stock Assets herunterladen und Lizenzvalidierungscodes notieren, die bei Lizenzierung eines Audiowerks ausgegeben worden sind, da solche Stock Assets und Lizenzcodes nach Kündigung oder Ablauf möglicherweise nicht immer verfügbar sind, auch wenn der Admin des Kunden 30 Tage lang im selben dann verfügbaren Format innerhalb der Adobe Stock On-demand Services Zugang zu unter diesem Vertrag lizenzierten Stock Assets und der dazugehörigen Lizenzgeschichte des Kunden haben wird.
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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.