Common use of Folgen der Nichtanzeige Clause in Contracts

Folgen der Nichtanzeige. Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitar- beiters nicht angezeigt, so verringert sich die Leistung (§ 12) des Versicherers, wie wenn der Mitarbeiter Gesell- schafter/ Mitinhaber im Sinne von § 1 Ziffer 2 wäre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Folgen der Nichtanzeige. Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitar- beiters Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung (§ 12) des Versicherers, wie wenn der Mitarbeiter Gesell- schafter/ Mitinhaber Sozius im Sinne von § 1 Ziffer 2 II wäre.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Folgen der Nichtanzeige. Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitar- beiters Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich die Leistung (§ 12) des Versicherers, wie wenn der Mitarbeiter Gesell- schafter/ schafter/Mitinhaber im Sinne von § 1 Ziffer Ziff. 2 wäre.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Vermögensschäden

Folgen der Nichtanzeige. Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitar- beiters Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung (§ 12) des Versicherers, wie wenn der Mitarbeiter Gesell- schafter/ Mitinhaber Mitarbei- ter Sozius im Sinne von § 1 Ziffer 2 II wäre.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Folgen der Nichtanzeige. Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitar- beiters Mitarbeiters nicht angezeigtange- zeigt, so verringert sich die Leistung (§ 12) des Versicherers, wie wenn der Mitarbeiter Gesell- schafter/ Mit- arbeiter Gesellschafter/Mitinhaber im Sinne von § 1 Ziffer 2 wäre.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Folgen der Nichtanzeige. Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitar- beiters Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich die Leistung (§ 12) des Versicherers, wie wenn der Mitarbeiter Gesell- schafter/ Gesellschafter / Mitinhaber im Sinne von § 1 Ziffer 2 wäre.

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Samples: Haftpflichtversicherung