Common use of Folgen einer Kündigung Clause in Contracts

Folgen einer Kündigung. 1. Mit der Kündigung verliert der LN das Besitzrecht und ist zur Herausgabe des Fahrzeuges inkl. mitverleaster Ausstattung und Zubehör mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kundendienstheft, o. ä.) auf seine Kosten und Gefahr verpflichtet. Gibt der LN Schlüssel oder Unterlagen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht heraus, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. Der LG ist berechtigt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. 2. Der LG wird in der Regel den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges bei vorzeitiger Rückgabe durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Der LG wird zusätzlich zu dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges den hypothetischen Wert des Fahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe in der Regel durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 3. Der im Fall einer außerordentlichen Vertragskündigung dem LG zustehende Schadensersatzanspruch berechnet sich entsprechend der gewählten Abrechnungsart wie folgt: Es werden gegenübergestellt: - Der Betrag (abzgl. entstandener Kosten), der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bei der Rückgabe und dem hypothetischen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe, vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile, ergibt sowie etwaige Versicherungsleistungen ohne vereinnahmten merkantilen Minderwert - Die Summe der Leasingraten (ohne Umsatzsteuer) für die restlich vereinbarte Leasingzeit vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile. Ein Saldo zu Lasten des LN ist zu dem in der Abrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.

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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement

Folgen einer Kündigung. 1Solange Vertriebspartner aktiv bleiben (d. h. alle Verlängerungsgebühren gezahlt und Auto-shipment aufrecht sind) und die Bestimmungen des Vertriebspartnervertrags und dieser Richtlinien und Verfahrensweisen erfüllen, zahlt It Works! diesen Vertriebspartnern Provisionen gemäß dem Vergütungsplan. Mit Die Bonus- und Provisionszahlungen an Vertriebspartner stellen die gesamte Vergütung für die Bemühungen von Vertriebspartnern um die Generierung von Verkäufen und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Generieren von Verkäufen (einschließlich Aufbau einer Vertriebsorganisation) dar. Nach der Nichtverlängerung eines Vertriebspartnervertrags durch einen Vertriebspartner, Kündigung aufgrund von Nichtaktivität oder ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung des Vertriebspartnervertrags (im Folgenden kollektiv als „Kündigung“ bezeichnet) besitzt der ehemalige Vertriebspartner keinRecht an der bisher geleiteten Vertriebsorganisation oder den Provisions- bzw. Bonuszahlungen, die von der Organisation nach der Kündigung verliert erwirtschaftet werden. Vertriebspartner, deren Geschäft gekündigt ist, verlieren alle Vertriebspartnerrechte. Dies umfasst das Recht auf den Verkauf von It Works!- Produkten und -Dienstleistungen sowie das Recht auf den Bezug zukünftiger Provisionen, Bonuszahlungen oder sonstiger Einnahmen aus den Verkäufen und sonstigen Aktivitäten der LN das Besitzrecht und ehemaligen Vertriebsorganisation des Vertriebspartners. Nach der Kündigung eines Vertriebspartnervertrags durch einen Vertriebspartner ist zur Herausgabe des Fahrzeuges inkl. mitverleaster Ausstattung und Zubehör mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kundendienstheft, o. ä.) auf seine Kosten und Gefahr verpflichtet. Gibt der LN Schlüssel oder Unterlagen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung ehemalige Vertriebspartner nicht heraus, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. Der LG ist berechtigt, das Fahrzeug in Besitz sich als It Works!-Vertriebspartner auszugeben und It Works!-Produkte oder -Dienstleistungen zu nehmen. 2verkaufen. Der LG wird Vertriebspartner, deren Vertrag gekündigt wird, erhalten nur für die letzte Zahlungsperiode, in der Regel den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges bei vorzeitiger Rückgabe durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Der LG wird zusätzlich zu dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges den hypothetischen Wert des Fahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt sie vor der vertraglich vereinbarten Rückgabe in Kündigung aktiv waren, Provisions- und Bonuszahlungen (abzüglich aller Beträge, die während der Regel durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossenErmittlungen und anschließenden Sanktionen vor einer unfreiwilligen Kündigung einbehalten werden). 3. Der im Fall einer außerordentlichen Vertragskündigung dem LG zustehende Schadensersatzanspruch berechnet sich entsprechend der gewählten Abrechnungsart wie folgt: Es werden gegenübergestellt: - Der Betrag (abzgl. entstandener Kosten), der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bei der Rückgabe und dem hypothetischen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe, vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile, ergibt sowie etwaige Versicherungsleistungen ohne vereinnahmten merkantilen Minderwert - Die Summe der Leasingraten (ohne Umsatzsteuer) für die restlich vereinbarte Leasingzeit vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile. Ein Saldo zu Lasten des LN ist zu dem in der Abrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.

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Samples: Vertriebspartnervertrag

Folgen einer Kündigung. 1. Mit der Kündigung verliert der LN das Besitzrecht und ist zur Herausgabe des Fahrzeuges inkl. mitverleaster Ausstattung und Zubehör mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kundendienstheft, o. ä.) auf seine Kosten und Gefahr verpflichtet. Gibt der LN Schlüssel oder Unterlagen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht heraus, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen. Der LG ist berechtigt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. 2. Der LG wird in der Regel den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges bei vorzeitiger Rückgabe durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Der LG wird zusätzlich zu dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges den hypothetischen Wert des Fahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe in der Regel durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch eine anerkannte Schätzorganisation feststellen lassen. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 3. Der LG wird dem LN das Sachverständigengutachten zusenden und ihm die Möglichkeit einräumen, innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Schätzwert zzgl. Umsatzsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt. Bis zum Abschluss des Kaufvertrages bleibt es dem LG unbenommen, das Fahrzeug zu einem höheren als dem vom Kaufinteressenten gebotenen Kaufpreis anderweitig zu veräußern. Benennt der LN keinen Kaufinteressenten wird der LG das Fahrzeug auf Basis des eingeholten Gutachtens selbst bestmöglich verwerten. 4. Der im Fall einer außerordentlichen Vertragskündigung dem LG zustehende Schadensersatzanspruch berechnet sich entsprechend der gewählten Abrechnungsart wie folgt: Es werden gegenübergestellt: - Der Betrag Verkaufserlös (ohne Umsatzsteuer) des Fahrzeugs (abzgl. entstandener Kosten), der sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bei der Rückgabe und dem hypothetischen Wert des Fahrzeuges (ohne Umsatzsteuer) bezogen auf den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Rückgabe, vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile, ergibt sowie etwaige Versicherungsleistungen ohne inkl. eines vereinnahmten merkantilen Minderwert Minderwertes. - Die Summe der Leasingraten (ohne Umsatzsteuer) für die restlich vereinbarte Leasingzeit und dem zu Vertragsbeginn vereinbarten Restwert (ohne Umsatzsteuer), jeweils vermindert um die hierin enthaltenen unverbrauchten Zinsanteile. Ein Saldo zu Lasten des LN ist zu dem in der Abrechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.

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Samples: Leasing Agreement