Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 11 contracts
Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 10 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 7 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Betriebsschließungsversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ge- setzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes ande- res bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers unsere Hauptver- waltung oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenbeste- hen.
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Samples: Hausrat Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Privathaftpflicht Versicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Ver- sicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werdenwer- den. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenbe- stehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar uns gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die unsere Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 5 contracts
Samples: Tierkrankenversicherung, Tierkrankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich gesetz- lich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 4 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 4 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haushalt Glasversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem die- sem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben blei- ben bestehen.
Appears in 3 contracts
Samples: Fahrradversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung, Photovoltaikversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Ver- sicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 3 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. zum Beispiel App, E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 3 contracts
Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem die- sem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 zuständige be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Versiche- rers, oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Rege- lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Versicherers, oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen gesetzli- chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAn- zeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben blei- ben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar uns gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die unsere Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tierkrankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tierkrankenversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Ver- sicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungs- vertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform Text- form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform Schrift- form oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Ver- sicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenab- zugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versi- cherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgener- folgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt be- stimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenbeste- hen.
Appears in 1 contract
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungs- vertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ- gen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder o- der in diesem Vertrag etwas anderes Anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Re- gelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen An- zeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Direktion des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenunberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Inter Cyberguard Versicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ge- setzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes ande- res bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers unsere Hauptver- waltung oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäude Versicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer uns gegen- über erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die unsere Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nach- trägen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Rege- lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber gegen- über dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nach- trägen als zuständig bezeichnete Stelle1 Geschäftsstelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAn- zeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar un- mittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Ge- schäftsstelle oder Generalagentur gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Versiche- rers gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 bezeich- nete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen Versicherungsschein als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen gesetz- lichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ge- setzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Vertragsabteilung gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Maschinenversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen und die unmittelbar uns gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nach- trägen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Regelun- gen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fahrradversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-MailBrief, Telefax Fax oder BriefEMail) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Versi cherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ gen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen gesetzli chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Hausratversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 bezeich- nete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Betriebsschließungsversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 zuständige be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Re- gelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen An- zeigen bleiben bestehen.
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Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmittel- bar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen Versicherungsschein als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Re- gelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar unmittel- bar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder o- der Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit so- weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen ge- setzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenab- zugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Generalagentur gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Fax oder Brief) abzugebenabzuge- ben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Widerrufsrecht
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform gesetz- lich SchriLform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Hausratversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Hausratversicherung
Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ- gen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen