Common use of Form, zuständige Stelle Clause in Contracts

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 11 contracts

Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 10 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 7 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Betriebsschließungsversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ge- setzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes ande- res bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers unsere Hauptver- waltung oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenbeste- hen.

Appears in 6 contracts

Samples: Hausrat Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Privathaftpflicht Versicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Ver- sicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werdenwer- den. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenbe- stehen.

Appears in 5 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar uns gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die unsere Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 5 contracts

Samples: Tierkrankenversicherung, Tierkrankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 5 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich gesetz- lich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 4 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 4 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 3 contracts

Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haushalt Glasversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem die- sem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben blei- ben bestehen.

Appears in 3 contracts

Samples: Fahrradversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung, Photovoltaikversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Ver- sicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 3 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. zum Beispiel App, E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 3 contracts

Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrzeughalter Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem die- sem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 zuständige be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Versiche- rers, oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Rege- lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Reiter Unfall Versicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Versicherers, oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen gesetzli- chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAn- zeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Private Tierhalterhaftpflicht, Private Tierhalterhaftpflicht

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben blei- ben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar uns gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die unsere Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tierkrankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tierkrankenversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Ver- sicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 2 contracts

Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungs- vertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform Text- form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform Schrift- form oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Produkt Haftpflicht (Inland) Pharmazeutischer Unternehmer

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Wohngebäudeversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Ver- sicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenab- zugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versi- cherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgener- folgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt be- stimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenbeste- hen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Aufsichtsräten, Vorständen Und Geschäftsführern (Avb D&o)

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Privathaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungs- vertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ- gen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle gerich- tet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder o- der in diesem Vertrag etwas anderes Anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Re- gelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen An- zeigen bleiben bestehen.

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Samples: Hausratversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Wohngebäudeversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Direktion des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehenunberührt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Inter Cyberguard Versicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ge- setzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes ande- res bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers unsere Hauptver- waltung oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Wohngebäude Versicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer uns gegen- über erfolgen, sind in Textform (z. B. E-E- Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die unsere Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nach- trägen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Rege- lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung Superior

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber gegen- über dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nach- trägen als zuständig bezeichnete Stelle1 Geschäftsstelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAn- zeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar un- mittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag Ver- trag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Ge- schäftsstelle oder Generalagentur gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Versiche- rers gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 bezeich- nete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: E Bike & Fahrradkaskoversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen Versicherungsschein als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen gesetz- lichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ge- setzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Vertragsabteilung gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Maschinenversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen und die unmittelbar uns gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nach- trägen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Regelun- gen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fahrradversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-MailBrief, Telefax Fax oder BriefE­Mail) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers Versi­ cherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ­ gen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen gesetzli­ chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Hausratversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 bezeich- nete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Betriebsschließungsversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 zuständige be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Re- gelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen An- zeigen bleiben bestehen.

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Samples: Cyberschutz Für Kleine Und Mittlere Unternehmen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmittel- bar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen Versicherungsschein als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen Re- gelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar unmittel- bar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder o- der Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit so- weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen ge- setzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenab- zugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 be- zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Generalagentur gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Fax oder Brief) abzugebenabzuge- ben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen Erklä- rungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Widerrufsrecht

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und AnzeigenAnzei- gen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar unmit- telbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 gerichtet Stelle ge- richtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang Zu- gang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb Cyber)

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform gesetz- lich SchriLform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Hausratversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zuständige bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versiche- rungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer Versi- cherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugebenabzu- geben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig zustän- dig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Hausratversicherung

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen Erklärun- gen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen Versicherungsver- trag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung Haupt- verwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ- gen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort Schutz

Form, zuständige Stelle. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag be- treffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle1 Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.

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Samples: Versicherungsbedingungen