Common use of Formale Prüfung der Verrechnungspreisaufzeichnungen Clause in Contracts

Formale Prüfung der Verrechnungspreisaufzeichnungen. Die Steuerpflichtige legte die Verrechnungspreisaufzeichnungen der Prüfung vor. Grundsätzlich bestehen solche Aufzeichnungen aus einem Hauptdokument (Master File) und einem lokalen Dokument (Local File). Die Steuerpflichtige reichte aber für die Prüfung nur das Hauptdokument ein, das ab dem 1. Januar 2017 gültig ist. Bei der Prüfung wurde ausserdem festgestellt, dass die Steuerpflichtige das Hauptdokument nicht für jedes Steuerjahr erstellt hat. Diese Vorgehensweise der Steuerpflichtigen verstösst gegen § 18 Abs. 5 des rumänischen Steuergesetzes sowie § 6 Abs. 1 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens, wonach steuerpflichtige juristische Personen verpflichtet sind den Nachweis des Hauptdokuments betr. Verrechnungspreise für jedes Steuerjahr zu erstellen. Gemäss § 18 Abs. 5 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens muss jeder Wirtschaftsteilnehmer, der nicht als Kleinunternehmen gilt, am letzten Tag des Steuerjahres bis zur Einreichung der Steuererklärung den Fremdvergleichspreis, die zu seiner Ermittlung angewandte Methode und die ihn begründenden Tatsachen und Umstände angeben. Nach § 6 Abs. 1 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens, ist jede steuerpflichtige juristische Person verpflichtet, das Protokoll betreffend die Verrechnungspreise für Steuerjahr zu erstellen. Das Protokoll besteht aus einem Hauptdokument und einem lokalen Dokument. Gemäss § 6 Abs. 5 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens muss jede steuerpflichtige juristische Person die Datenbankfilterung der für den Vergleich ausgewählten Unternehmen mindestens alle drei Jahre und die Finanzdaten der für den Vergleich ausgewählten Unternehmen mindestens einmal jährlich aktualisieren. Die Prüfung ergab, dass das von der Steuerpflichtigen eingereichte Hauptdokument nicht die nach § 6 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens erforderlichen Angaben enthielt. Ferner wurde festgestellt, dass die von der Steuerpflichtigen für die Prüfung vorgelegten lokalen Dokumente unvollständig waren. Die Steuerpflichtige hat hierbei ihre Aufzeichnungspflicht verletzt. Bei der Prüfung des lokalen Dokuments musste ausserdem festgestellt werden, dass dieses nicht alle in § 6 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens geforderten Angaben enthalten. Die Steuerpflichtige hat damit gegen die Bestimmungen des § 6 der Verordnung des Wirtschafts- und Finanzministeriums Rumäniens verstossen. Insbesondere enthält das eingereichte lokale Dokument folgende Informationen nicht:

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