Formen der Hilfe. Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe durch Pflegekräfte, – die der Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeiten wieder zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; – die der Pflegebedürftige bei den Verrichtungen benötigt, die er nur noch teilweise selber erledigen kann; Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Pflegebedürftigen überlassenen Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, daß bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrecht erhalten werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Formen der Hilfe. Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe durch PflegekräfteHilfe, – - die der Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeiten wieder (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; – , - die der Pflegebedürftige bei den Verrichtungen benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann; . Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Pflegebedürftigen überlassenen Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, daß dass bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrecht erhalten aufrechterhalten werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Formen der Hilfe. Gegenstand der Unterstützung sind die in § 14 SGB XI genannten Hilfeleistungen. Dies ist insbesondere die Hilfe durch PflegekräfteHilfe, – - die der Pflegebedürftige brauchtbenötigt, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeiten wieder (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; – , - die der Pflegebedürftige bei den Verrichtungen benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann; . Dabei soll ggf. die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Pflegebedürftigen überlassenen überlas- senen Pflegehilfsmittel anleitendienen. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, daß dass bereits erreichte er- reichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrecht erhalten aufrechter- halten werden.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Formen der Hilfe. Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe durch PflegekräfteHilfe, – - die der Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeiten wieder (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; – , - die der Pflegebedürftige bei den Verrichtungen Aktivitäten benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann; . Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Pflegebedürftigen überlassenen Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, daß dass bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrecht erhalten aufrechterhalten werden.
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Formen der Hilfe. Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe durch PflegekräfteHilfe, – - die der Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeiten wieder (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; – , - die der Pflegebedürftige bei den Verrichtungen benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann; . Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Pflegebedürftigen überlassenen Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der PflegekraftPflege- kraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, daß bereits erreichte Eigenständigkeit Eigen- ständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrecht erhalten werdenund weiterhin gefördert wird.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Formen der Hilfe. Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe durch Pflegekräfte, – − die der Pflegebedürftige brauchtdie Pflegebedürftigen brauchen, um seine ihre Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeiten wieder (wieder) zu erlernen, damit er sie ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; – können, − die der Pflegebedürftige die Pflegebedürftigen bei den Verrichtungen benötigtbenötigen, die er sie nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kannkönnen; Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem den Pflegebedürftigen überlassenen überlas- senen Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten Tätigkei- ten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, daß bereits be- reits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrecht erhalten aufrechterhalten werden.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Ambulante Pflegerische Versorgung