Common use of Formen der Hilfe Clause in Contracts

Formen der Hilfe. (1) Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe, die - der Leistungsempfänger braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeit (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; - der Leistungsempfänger bei den Verrichtungen benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann. Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Leistungsempfänger überlassenen Hilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, dass bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrechterhalten werden.

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Samples: www.biva.de, www.aok.de

Formen der Hilfe. (1) Gegenstand der Unterstützung ist die HilfeHilfe durch Pflegekräfte, die - der Leistungsempfänger Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeit (wieder) Fähigkeiten wieder zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; - – die der Leistungsempfänger Pflegebedürftige bei den Verrichtungen benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann. ; Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Leistungsempfänger Pflegebedürftigen überlassenen Hilfsmittel Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, dass daß bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrechterhalten aufrecht erhalten werden.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß, Rahmenvertrag Gemäß

Formen der Hilfe. (1) Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe, - die - der Leistungsempfänger Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeit Fähigkeiten (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; , - die der Leistungsempfänger Pflegebedürftige bei den Verrichtungen Aktivitäten benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann. Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Leistungsempfänger Pflegebedürftigen überlassenen Hilfsmittel Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, dass bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrechterhalten werden.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß

Formen der Hilfe. (1) Gegenstand der Unterstützung ist die Hilfe, - die - der Leistungsempfänger Pflegebedürftige braucht, um seine Fähigkeiten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zu erhalten oder diese Fähigkeit Fähigkeiten (wieder) zu erlernen, damit er ein möglichst eigenständiges Leben führen kann; , - die der Leistungsempfänger Pflegebedürftige bei den Verrichtungen benötigt, die er nicht oder nur noch teilweise selber erledigen kann. Dabei soll die Hilfe auch zur richtigen Nutzung der dem Leistungsempfänger Pflegebedürftigen überlassenen Hilfsmittel Pflegehilfsmittel anleiten. Zur Unterstützung gehören ferner solche Tätigkeiten der Pflegekraft, durch die notwendige Maßnahmen so gestützt werden, dass bereits erreichte Eigenständigkeit gesichert wird oder lebenserhaltende Funktionen aufrechterhalten werden.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß