Fragen. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unser Datenschutzbeauftragter der SDK Versicherungsgruppe unter folgender Adresse zur Verfügung:
Fragen. Bei Fragen stehen die kantonalen Bauernverbände, der SBLV, die ABLA und Agrimpuls gerne zur Verfügung. • Kantonale Mindestlöhne (z.B. NE) sowie verbindliche Regelungen zum Lohn im NAV (z.B. VD, GE) oder GAV (VS) müssen beachtet und einge- halten werden. • Massgebend für die Einstufung in die Lohnklassen ist nicht die Ausbildung, sondern die im Betrieb ausgeübte Funktion. • Die angegebenen Löhne verstehen sich als Monatslöhne inklusive allfällig erbrachter Kost und Logis. • In der Landwirtschaft sind 12 Monatslöhne üblich. Allfällige 13. Monatslöhne/Gratifikationen sind in diesen Richtlinien nicht enthalten. • Der Arbeitgebende ist verpflichtet, jeden Monat eine Lohnabrechnung inklusiv Kontrolle der Überzeit, Freizeit und Kostgeldentschädigung zu erstellen. Der Ferienzuschlag für 4 Wochen beträgt 8.33 % und bei 5 Wochen 10.64 % (Stundenlohnabrechnungen).
Fragen. Welche Geschwister sind bereits in der Betreuung?
Fragen. Bei Fragen oder Änderungswünschen zu Ihrer Versicherung und natürlich im Schadenfall wenden Sie sich bitte an unsere Servicestellen. Dort hilft man Ihnen gern, auch wenn Sie einmal nicht zufrieden sein sollten. Die Anschriften und Telefonnum- mern finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Fragen. Die Apotheke stellt dem Kunden den callmyApo-Service zur Verfügung. Bei Fragen oder zur Fehlerbeseitigung ist die ausgewählte Stamm- apotheke zu kontaktieren. Die Kontaktinformationen sind in der App sowie auf der Homepage der Apotheke einzusehen.
Fragen. Für etwaige Fragen können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns über E-Mail: xxxx@xxxxx.xxx Tel.: +31 (0)222 - 31 47 41
Fragen. Wenn Sie Fragen über die Art und Weise haben, wie Transoft Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen über xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx oder schreiben Sie an eine der oben genannten Adressen. Transoft behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung nach Bedarf zu ändern. Benutzer sollten folgende Website besuchen xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx um die neueste Version zu erhalten. Wenn Sie die Transoft-Website nach der Veröffentlichung einer aktualisierten Erklärung nutzen, erklären Sie sich mit diesen Änderungen einverstanden. Wir empfehlen Ihnen, unsere Datenschutzerklärung bei jedem Besuch unserer Website zu lesen, um sicherzustellen, dass Sie verstehen, wie Ihre Daten verwendet werden. Ungeachtet einer Änderung dieser Erklärung werden wir Ihre personenbezogenen Daten weiterhin in Übereinstimmung mit Ihren Rechten und den gesetzlichen Verpflichtungen von Transoft verarbeiten. Datum der letzten Überarbeitung: 29. Xxxx 2022 Diese Servicelevel-Garantie (SLW) wird von Transoft Solutions Inc. („Transoft“) an Sie als Lizenznehmer (im Folgenden „Sie“ oder „Kunde“ genannt) abgegeben
Fragen. 1. Referenzmarkt (das antwortende Unternehmen muss seine Präsenz auf dem Markt in Bezug auf die von den Anforderungen abgedeckten Lieferungen und Dienstleistungen nachweisen).
2. Durchschnittliche Preiskonditionen (Listenpreise, Art der Preisnachlässe für Lizenzen, Wartung, Preise und Rabatte für alle angeforderten Dienste), die für alle Anforderungen im vorherigen Kapitel 1 - Anforderungen aufgeführt sind.
3. Was sind die vertraglichen Bedingungen für die der Nutzung der Lizenzen, Wartung, Entwicklung von daraus erzeugten Softwarelösungen, interne Verteilung, die Eingliederung von Quellcode, Nichtdiskriminierung nach Anwendungsbereich, Beschränkungen für andere Software und Technologie-Neutralität?
4. Mit welcher vertraglichen Eigenschaft beabsichtigt das Unternehmen an der Marktrecherche teilzunehmen? (Geben Sie an, ob Sie als Produzent, Händler, exklusiv oder nicht exklusiv teilnehmen möchten). Bei der Annahme einer Beteiligung als Vertriebshändler wird das Unternehmen aufgefordert, Belege für Handelsvereinbarungen mit dem Hersteller bezüglich des Verkaufs / der Verteilung, der Wartung und der damit verbundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit den erforderlichen Lizenzen vorzulegen
Fragen. Befindet sich B in Verzug, gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt?
Fragen. Bei Fragen stehen die kantonalen Bauernsekretariate, der SBLV, die ABLA und AGROIMPULS gerne zur Verfügung. SBV Schweizerischer Bauernverband Richtlöhne 2011 Personal in Landwirtschaft, Obst-, Wein-, Gemüsebau, landw. Haushalt, etc. Wichtig: • Massgebend für die Einstufung in die Lohnklassen ist nicht die Ausbildung sondern die im Betrieb ausgeübte Funktion • Die angegebenen Löhne verstehen sich als Monatslöhne inklusive allfällig erbrachter Kost und Logis • In der Landwirtschaft sind 12 Monatslöhne üblich. Allfällige 13 Monatslöhne/Gratifikationen sind in diesen Richtlinien nicht enthalten • Der Arbeitgebende ist verpflichtet, jeden Monat eine Lohnabrechnung inkl. Kontrolle der Überzeit, Freizeit und Kostgeldentschädi- gung zu erstellen • Lohn- klasse Funktion Vergleichbare Ausbildung Berufser- fahrung (CH) Bruttolohn / Monat von CHF bis CHF 8 Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebs- leiter/innen -Verantwortung für Betrieb /Haushalt -Eigenständige Betriebsplanung Höhere Fachprüfung HFP Fach- /Hochschulabschluss Über 5 Jahre 4'445.00 6‘005.00 Unter 5 Jahren 3’870.00 5‘050.00 7 Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebs- zweigleiter/innen -Verantwortung für Betriebszweig -Eigenständige Planung von Teilbereichen Berufsprüfung (BLS 1) Über 5 Jahre 4’080.00 5’410.00 Unter 5 Jahre 3'635.00 4‘790.00 6 Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebs- angestellte -Eigenständige Arbeitsplanung -Kann alle Arbeiten eigenständig ausführen -Gruppenleiter Fähigkeitszeugnis Über 5 Jahre 3'710.00 4‘890.00 Unter 5 Jahre 3'505.00 4‘530.00 5 Landw. und bäuerl.-hausw. Betriebs- angestellte -Arbeiten werden gemäss Auftrag selbstständig ausgeführt -Grundkenntnisse vorhanden Teilprüfung, LAP 1 Über 5 Jahre 3'435.00 3‘900.00 Unter 5 Jahre 3‘140.00 3‘540.00 3' Befristete Angestellte oder Ange- stellte ohne Erfahrung, Hilfskräfte -Arbeiten werden gemäss Weisungen ausge- führt Saisonale Arbeitskräfte, Eidg. Berufsattest EBA 3‘140.00 3 Aushilfe -Einfache Tätigkeiten Keine berufl. Ausbil- dung, unter 18 Jahre 1'500.00 2'455.00 2 Praktikanten im Rahmen eines Programmes von SBV / Agroimpuls Praktikanten Über 4 Monate 2'670.00 Unter 4 Monate 2'510.00 1 Praktikanten im Rahmen eines Studiums an der ETH oder einer FH (Stand 2008) Studenten Unter 4 Monate 1'440.00 * Der Minimallohn für Angestellte aus den EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn beträgt CHF 3'140.00. Alppersonal Informationen zu Löhnen auf Alpen sind auf der Internetseite xxx.xxxx.x...