Frauen, Familie und Soziales Musterklauseln

Frauen, Familie und Soziales. Familie ist da, wo Kinder sind, wo Menschen ihr Leben teilen und wo Generationen fürein- ander Verantwortung tragen. Familien werden weiter unterstützt und entlastet. Deshalb wird das Familienpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung weiterentwickelt. Brandenburg soll zum Vorreiter für Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt werden. Schon heute bestehen über 50 „Lokale Bündnisse für Familien“. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit und werden weiter unterstützt. Die Familienbildung wird gestärkt. In allen Regionen Brandenburgs arbeiten die erfolgreichen „Netzwerke Gesunde Kinder“: Kinderärzte, Hebammen, über 1.200 ehrenamtliche Paten, Kitas, Jugend- und Sozialverwal- tungen sorgen gemeinsam für ein „Klima des Hinschauens“. Unser Ziel lautet deshalb, dass alle Familien überall in unserem Land die Gelegenheit haben sollen, in ein solches Netzwerk aufgenommen zu werden. Die entsprechenden Anreize dazu sollen verstärkt werden. Die Landesmittel für die „Netzwerke Gesunde Kinder“ werden um zwei Millionen Euro erhöht. Unter dem Motto „Kein Kind zurücklassen – Brandenburg beugt vor“ wollen wir bestehen- de Präventionsketten ausbauen und weitere schaffen. Ziel ist eine bessere Bildungs- und Vorsorgearbeit. Dazu sollen vorhandene Angebote gebündelt und ggf. durch neue ergänzt werden, um Kindern und Familien eine lückenlose Unterstützung von der Geburt bis zum Eintritt ins Berufsleben zu bieten. Die Koalition setzt sich für ein ausfinanziertes Bundesge- setz für Gesundheitsvorsorge und Prävention ein. Viele Seniorinnen und Senioren in Brandenburg sind aktiv und engagiert. Ihr Wissen und ihre Erfahrungen sind unverzichtbar. Menschen wollen dort leben, alt werden und auch ge- pflegt werden, wo sie sich zu Hause fühlen. Die Koalition wird gezielte Unterstützungs- und Beratungsangebote schaffen, damit mehr altersgerechter und barrierefreier Wohnraum in Brandenburg entsteht. Die Koalition will das aktive Altern weiterhin fördern. Im Rahmen der fortzuschreibenden Seniorenpolitischen Leitlinien soll u.a. ein Programm „Sport im Alter“ entwickelt werden. In diesem Zuge wird ebenfalls das Bündnis „Gesund Älter werden in Brandenburg“ verstetigt. Mehr und mehr Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien kommen ins Rentenalter. Zeiten langer Arbeitslosigkeit oder auch Unterbeschäftigung wirken sich negativ auf die zu erwartende Rente aus. Die eigene Vorsorge und Betriebsrenten haben – gerade in den neuen Ländern – sinkende Rentenansprüche nicht i...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.