Medizinische Versorgung Musterklauseln

Medizinische Versorgung. E.1.5.2 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Medizinische Versorgung. E.1.5.2 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns führen kann, müssen Sie innerhalb einer Woche einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns informieren. E.1.5.3 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von - Ärzten, die Sie vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben. - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kön- nen Sie den Ärzten und den genannten Stellen erlauben, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Sonst müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen. Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten müssen Sie sich untersuchen lassen. Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Sie haben erforderlichenfalls darauf hinzuwirken, dass angeforderte Berichte so bald wie möglich erstellt werden. E.1.5.4 Beachten Sie auch die 18-Monatsfrist für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.3.
Medizinische Versorgung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit den medizinischen Einrichtungen, welche an Land zur Verfügung stehen. Den Reisenden wird empfohlen eine Versicherung zur Deckung ärztlicher Behandlung und Rückführung abzuschließen. Der Reisende erkennt seine Pflicht und Verantwortung an, sich im Bedarfsfall medizinisch versorgen zu lassen, während ein qualifizierter Arzt an Bord ist. Die medizinische Versorgung an Bord ist kostenpflichtig. Der Schiffsarzt ist kein Facharzt und das Schiffsspital hat nicht denselben Standard wie ein Spital an Land. Das Schiff führt in Übereinstimmung mit den Vorschriften seines Flaggenstaates medizinisches Bedarfsmaterial und medizinische Geräte mit. Weder die Gesellschaft, der Beförderer noch der Schiffsarzt haften dem Reisenden aus dem Umstand, dass sie deswegen gewisse Beschwerden nicht behandeln können. Der Schiffsarzt ist kein Erfüllungsgehilfe der MSC Kreuzfahrten und für Behandlungsfehler wird nicht gehaftet. Einige Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln können aufgrund von Unverträglichkeit allergische Reaktionen hervorrufen. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind aufgefordert, diese bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord beim Maitre d’ Hotel zu melden. Im Fall von Krankheit oder Unfall müssen Reisende unter Umständen von der Gesellschaft, dem Beförderer und/oder Schiffskapitän zur ärztlichen Behandlung an Land gebracht werden. Weder der Beförderer noch die Gesellschaft gibt Zusicherungen ab, betreffend der Qualität der ärztlichen Behandlung an den Anlaufhäfen oder am Ort, an welchem der Reisende an Land gebracht wird. Medizinische Einrichtungen und Standards variieren von Hafen zu Hafen. Weder die Gesellschaft noch der Beförderer geben im Zusammenhang mit dem Standard der ärztlichen Behandlung an Land Zusicherungen und Gewährleistungen ab. Der Beförderer wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen im Zuge der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Eine vom Reisenden gewünschte Diät wird nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages, weshalb die Gesellschaft zu deren Erbringung rechtlich nicht verpflichtet ist. Der Beförderer empfiehlt bei Kleinkindern unter 12 Monaten eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung für die Reise einzuholen.
Medizinische Versorgung. E.1.5.2 Nach einem Unfall, der zu einer Leistung durch uns füh- ren kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuzie- hen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
Medizinische Versorgung. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde MedAix, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten MedAix durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.
Medizinische Versorgung. Die Erziehungsberechtigten erteilen Xxxxxxxx Athletes Training mit der Abgabe der Anmeldung (für den Zeitraum der Leistung) die Erlaubnis, Erstversorgung im medizinischen oder verletzungsbedingten Notfall durchzuführen. Wenn es die Situation verlangt, wird umgehend ein Rettungswagen bestellt und gleichzeitig die Erziehungsberechtigten über die Notfallnummer informiert. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich die Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese im vollen Umfang umgehend zu erstatten.
Medizinische Versorgung. Es obliegt dem Spieler, sich gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bei einer Versicherungsgesellschaft oder einer Krankenkasse für die medizinische und pharmazeutische Versorgung im Krankheitsfall zu versichern. Er selbst übernimmt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Der Spieler verpflichtet sich, gesundheitliche Probleme unverzüglich dem offiziellen Vereinsarzt mitzuteilen. Er verpflichtet sich, dem Vereinsarzt die Namen und Fachgebiete der Ärzte und anderer medizinischer Fachkräfte zu nennen, die er ausserhalb des Vereins aufgesucht hat. Vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und dann jährlich vor Beginn der Trainingsphase bei Arbeitsverträgen, die länger als eine Saison bestehen, unterzieht sich der Spieler beim offiziellen Vereinsarzt einer ärztlichen Untersuchung. Der Arzt stellt dem Verein eine ärztliche Bescheinigung aus, aus der nur die Spieltauglichkeit des Spielers hervorgeht und keinerlei andere medizinische Daten. Die Gebühren für diese Untersuchung trägt der Verein. Der Spieler verpflichtet sich, die ärztlichen Verordnungen der durch den Verein zugelassenen medizinischen Fachkräfte zu befolgen, die den Zweck haben, die vollständige Spieltauglichkeit des Spielers zu erhalten oder wieder zu erlangen, wie Massagen, sportmedizinische Untersuchungen, Impfungen, Behandlungen und Vorsorgemassnahmen. Sollte der Spieler Zweifel an der Diagnose des Vereinsarztes hegen, so hat er das Recht, auf eigene Kosten eine zweite Meinung von einem Facharzt einzuholen. Sollten sich daraus gegenteilige Meinungen ergeben, so sind der Verein und der Spieler verpflichtet, eine dritte unabhängige Meinung einzuholen, die bindend für beide Vertragsparteien ist. Die Kosten hierfür werden jeweils zur Hälfte von den Vertragsparteien übernommen.
Medizinische Versorgung. Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
Medizinische Versorgung. Alle Bewohner wählen ihren Arzt selber aus. Wir arbeiten mit den umliegenden Hausärzten eng und kooperativ zusammen. Eine Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie ist für uns jederzeit erreichbar; ihre regelmäßige Visite im Haus führt sie monatlich durch. Auch Fachärzte wie Urologen, Zahnärzte, Hautärzte etc. kommen ins Haus. In unmittelbarer Nähe finden sich viele verschiedene Arztpraxen, so dass auch dort Arztbesuche möglich sind.
Medizinische Versorgung. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Ballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung zu veranlassen. Sollte der Ballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.