Frauenförderung, Gleichstellung Musterklauseln

Frauenförderung, Gleichstellung. Der Frauenförderung an der Universität Bamberg wird ein hoher Stellenwert einge- räumt. Dieser manifestiert sich unter anderem in den Gleichstellungsrichtlinien der Otto-Friedrich- Universität Bamberg und in den für die Deutsche Forschungsgemein- schaft erstellten Gleichstellungsstandards. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen dazu beitragen, bereits erreichte Ziele zu sichern und weitere zu erreichen. Der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl (hauptberufliches Personal) be- trägt 548 weibliche Beschäftigte (52,64%) von 1041 Beschäftigten (siehe auch den Anhang 'Leistungsdaten' zu den Daten im wissenschaftlichen Bereich). Defizite be- stehen jedoch noch beim Frauenanteil beim wissenschaftlichen Nachwuchs und bei den Professorinnen. Die Erhöhung der Anteile promovierender und habilitierender Frauen sind eine Grundvoraussetzung für die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft und deshalb erklärte Ziele der Universität Bamberg. Diese Ziele sollen durch die Optimierung und Verstetigung bestehender Programme sowie durch die Etablierung der nachfolgend genannten neuen Programme erreicht werden. Um die Umsetzung der bisherigen und geplanten Aktivitäten der Frauenbeauftragten und deren Qualität langfristig sicher zu stellen, garantiert die Xxxx-Xxxxxxxxx- Universität Bamberg eine angemessene personelle und finanzielle (über die vom Mi- nisterium vorgegebene) Ausstattung des Frauenbüros. Außerdem sollen bestehende Strukturen und Maßnahmen zur Förderung der inter- disziplinären Genderforschung, wie das Forum Genderforschung weiterentwickelt werden. Mit dem vhb-Modul „Gender and Diversity“ ist es in Bamberg Studierenden möglich, Qualifikationen in diesem Bereich zu erlangen. Auch die Einbindung inter- disziplinärer Genderforschung in ein Institut wird derzeit geprüft. Die Universität Bamberg unterstützt ihre Frauenbeauftragten darüber hinaus bei dem Bestreben, die Kooperation mit den Frauenbeauftragten der anderen bayerischen Universitäten aus- zubauen. Die Universität Bamberg beteiligt sich zudem erfolgreich am Professorinnenpro- gramm des Bundes und der Länder (gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF]). Das Gleichstellungskonzept der Universität wurde bereits positiv begutachtet. Eine Voraussetzung der Förderung ist damit erfüllt. Eine "Profes- sur" (Mittel) wurde bereits bewilligt, eine weitere befindet sich in Vorbereitung. Frei- werdende Mittel werden für gleichstellungsfördernde Maßnahmen eingesetzt. In die- sem Zusammenhan...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.