Freibleibende Angebote. Die dem Makler übermittelten Kauf- bzw. Mietangebote sind, solange der entsprechende Vertrag mit dem Auftraggeber nicht abgeschlossen ist, für den Anbieter freibleibend. Ein anderweitiger Verkauf, eine anderweitige Verfügung oder Vermietung verpflichtet weder den Anbieter noch den Makler zum Schadensersatz.
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Freibleibende Angebote. Die dem vom Makler übermittelten Kauf- bzw. Mietangebote sind, solange der entsprechende Vertrag mit dem Auftraggeber nicht abgeschlossen ist, für den Anbieter freibleibend. Ein anderweitiger Verkauf, eine anderweitige Verfügung oder Vermietung verpflichtet verpflichten weder den Anbieter noch den Makler zum SchadensersatzSchadenersatz. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
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