Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- recht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).
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Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend vorüber- gehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten berech- tigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen Rah- men ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- recht Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).
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Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- recht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von WertpapierenWertpa- pieren, Auszahlung von Sparguthaben).
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Freigabe. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Xxxx freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- Pfand recht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von WertpapierenWert papieren, Auszahlung von Sparguthaben).
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