Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung Musterklauseln

Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. (1 ) Deckungsgrenze
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. (1) Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisier- bare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. The ownership transferred or assigned by way of security serves to secure any claims which the Bank may be entitled to against the customer arising from the customer’s current account when items are deposited for collection or arising as a consequence of the re-debiting of unpaid items for collection or discounted bills of exchange. Upon request of the customer, the Bank retransfers to the customer the ownership by way of security of such items and of the claims that have passed to it if it does not, at the time of such request, have any claims against the customer that need to be secured or if it does not permit the customer to dispose of the countervalue of such items prior to their final payment.
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung obciążenia niezrealizowanych pozycji inkasa lub dyskonta weksli. Na wniosek Klienta, Bank przenosi ponownie na Klienta własność z tytułu zabezpieczenia takich pozycji i roszczeń, która przeszła na Bank, jeżeli w chwili wyrażenia takiego żądania Bankowi nie przysługują wobec Klienta żadne podlegające zabezpieczeniu roszczenia lub jeżeli Bank nie zezwala Klientowi na dysponowanie równowartością papierów wartościowych przed dokonaniem ostatecznej zapłaty.
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung. 40.000 (01/23)
Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung 

Related to Begrenzung Des Besicherungsanspruchs Und Freigabeverpflichtung

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.