Freigabeantrag für Druckgasflaschen Musterklauseln

Freigabeantrag für Druckgasflaschen. Die Lagerung und Verwendung von Flüssiggas oder anderer brennbarer und nicht brennbarer Gase in Druckgasflaschen, Druckgaspackungen oder Tanks sind ohne schriftliche Freigabe der MESSE ESSEN GmbH verboten. Entsprechend den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind Druck- gasflaschen gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie vor Erwär- mung zu schützen. Toxische Gase dürfen nicht verwendet werden. Alle Leitungen von Flüssiggas-Anschlüssen sind auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen und die ordnungsgemäße Installation per Zertifikat zu beschei- nigen und der MESSE ESSEN GmbH vorzulegen. Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat der Aussteller ausschließlich das von der MESSE ESSEN GmbH zugelassene Vertragsunternehmen zu beauftragen. Anfal- lende Kosten sind vom Aussteller zu tragen.