Freistellung durch den Nutzer. Der Nutzer stellt AEG von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechts- verletzungen Sonstiger Dritter und insbesondere in den Fällen, in dem der Nutzer gegen die Bestimmungen aus diesem Vertrag be- züglich der Nutzung verstößt, die gegen AEG in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Nutzer bekannt- werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser AEG unverzüglich mitzuteilen. AEG ist berech- tigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Nutzers hat dieser im Vorwege mit AEG abzu- stimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die AEG durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Der Nutzer verpflichtet sich, auch mit AEG gemäß § 15 AktG ver- bundene Unternehmen (nachfolgend „verbundene Unterneh- men“) in den in dieser Ziffer genannten Fällen ebenfalls entspre- chend freizustellen.