Freistellung durch RingCentral Musterklauseln

Freistellung durch RingCentral i. RingCentral stellt, den Kunden und seine Verbundenen Unternehmen von Klagen in Bezug auf Freistellungsfähige Beträge frei, hält diese schadlos und verteidigt sie gegen alle Ansprüche oder Klagegründe Dritter (ein „Anspruch Dritter“) soweit dieser Anspruch Dritter darauf beruht, dass die von RingCentral bereitgestellten Dienste die Patent-, Urheber-, Marken- oder Geschäftsgeheimnisrechte eines Dritten verletzen oder ein Dritter eine solche Rechtsverletzung behauptet.
Freistellung durch RingCentral i. RingCentral verpflichtet sich, den Kunden von Klagen und Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die darauf beruhen, dass die von RingCentral bereitgestellten Dienste die Patent-

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.