Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, für die Ausübung der Pflichten als Mitglied von Prüfungsausschüssen, für die Wahrnehmung von Mandatsverpflichtungen nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen und deren vorbereitenden Sitzungen als ge- wähltes Mitglied der Verhandlungskommission auf Bundesebene ist der Arbeitnehmer für die notwendig ausfallende Arbeitszeit ohne Fortzahlung des Xxxxxx und ohne Anrechnung auf den Urlaub von der Arbeit freizustellen.
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Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, für die Ausübung der Pflichten als Mitglied von Prüfungsausschüssen, für die Wahrnehmung von Mandatsverpflichtungen nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen und deren vorbereitenden Sitzungen als ge- wähltes Mitglied der Verhandlungskommission auf Bundesebene ist der Arbeitnehmer für die notwendig ausfallende Arbeitszeit ohne Fortzahlung des Xxxxxx Lohns und ohne Anrechnung auf den Urlaub von der Arbeit freizustellen.
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Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, für die Ausübung der Pflichten als Mitglied von Prüfungsausschüssen, für die Wahrnehmung von Mandatsverpflichtungen nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen und deren vorbereitenden Sitzungen als ge- wähltes gewähltes Mitglied der Verhandlungskommission auf Bundesebene ist der Arbeitnehmer Angestellte für die notwendig ausfallende Arbeitszeit ohne Fortzahlung des Xxxxxx Gehalts und ohne Anrechnung auf den Urlaub von der Arbeit freizustellen.
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Samples: Rahmentarifvertrag
Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, für die Ausübung der Pflichten als Mitglied von Prüfungsausschüssen, für die Wahrnehmung Wahrneh- mung von Mandatsverpflichtungen nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz Be- rufsbildungsgesetz und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen und deren vorbereitenden vorbe- reitenden Sitzungen als ge- wähltes gewähltes Mitglied der Verhandlungskommission auf Bundesebene Bun- desebene ist der Arbeitnehmer für die notwendig ausfallende Arbeitszeit ohne Fortzahlung Fort- zahlung des Xxxxxx und ohne Anrechnung auf den Urlaub von der Arbeit freizustellenfreizustel- len.
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Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, für die Ausübung Aus- übung der Pflichten als Mitglied von Prüfungsausschüssen, für die Wahrnehmung von Mandatsverpflichtungen Man- datsverpflichtungen nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen und deren vorbereitenden Sitzungen als ge- wähltes gewähltes Mitglied der Verhandlungskommission auf Bundesebene ist der Arbeitnehmer für die notwendig not- wendig ausfallende Arbeitszeit ohne Fortzahlung des Xxxxxx und ohne Anrechnung auf den Urlaub von der Arbeit freizustellen.
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Freistellung zur Ausübung von Ehrenämtern. Bei Ausübung gesetzlich auferlegter Pflichten aus öffentlichen Ehrenämtern, für die Ausübung der Pflichten als Mitglied von Prüfungsausschüssen, für die Wahrnehmung von Mandatsverpflichtungen Mandatsver- pflichtungen nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz und für die Teilnahme an Tarifverhandlungen und deren vorbereitenden Sitzungen als ge- wähltes gewähltes Mitglied der Verhandlungskommission auf Bundesebene ist der Arbeitnehmer für die notwendig ausfallende aus- fallende Arbeitszeit ohne Fortzahlung des Xxxxxx und ohne Anrechnung auf den Urlaub von der Arbeit freizustellen.
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