Freiwillige Selbstverpflichtung Musterklauseln

Freiwillige Selbstverpflichtung. Die freiwillige Selbstverpflichtung ist ein relativ selten gewähltes politisches Instrument. In ihm verpflichten sich Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, die oberhalb des gesetzlichen Mindeststandards liegen. So hat sich zum Beispiel die Papierindustrie verpflich- tet, die Recyclingquote von grafischen Papierproduk- ten zu erhöhen (Deutscher Bundestag 2016a) oder Handelsketten haben sich darauf geeinigt, Plastiktra- getaschen mit einem Preis zu belegen, um deren Ver- brauch zu reduzieren (Deutscher Bundestag 2016a). Im Landwirtschaftssektor verpflichteten sich 2013 die Halter*innen von Mastputen zur Einhaltung der „Bun- deseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Verein- barung zur Haltung von Mastputen“, die unter ande- rem Nachweise zur Sachkunde der Tierhalter*innen und -betreuer*innen einfordert, Maßnahmen und Kri- terien zur Pflege der Tiere festhält und die Anforderun- gen an die Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Fütterungs- und Tränkvorrichtungen), aber auch Be- leuchtung, Bestandsdichte und Belüftung stellt (Ver- band Deutscher Putenerzeuger 2013). Befürworter*in- nen dieses Instrumentes sprechen sich dafür aus, da laut ihnen hierdurch in Bereichen, in denen noch kein gesellschaftlicher oder politischer Konsens zur Festle- gung gesetzlicher Regulierungen bestünde, die Mög- lichkeit geschaffen wird, durch Freiwilligkeit Standards zu setzen, sich von der Konkurrenz abzuheben und so auch andere Akteur*innen zu nachhaltigerem Verhal- ten zu zwingen (Clausen/Zundel 1995). Kritiker*innen hingegen bemängeln, dass es sich hierbei um die Be- mühung handelt, strengere Reglementierungen, zum Beispiel durch ökonomische Instrumente, Planungs- oder Ordnungsrecht zu verhindern, da es bei freiwilli- gen Selbstverpflichtungen keine Sanktionsmechanis- men gibt, wenn die gesteckten Ziele nicht eingehalten werden. Im Kontext dieser Studie wäre ein möglicher Schritt zu fairen Erzeuger*innenpreisen die Selbstverpflichtung des Handels, Agrarprodukte nicht mehr unter Wert zu verkaufen, sondern Preise zu verlangen, die eine ange- messene Bezahlung der landwirtschaftlichen Erzeu- ger*innen ermöglichen. Aufgrund der begrenzten Zahl an Marktakteuren im Lebensmittelhandel besteht hier hypothetisch ein großes Potenzial. Jedoch wird die Nicht-Einhaltung freiwilliger Selbstverpflichtungen nicht sanktioniert und so können anfängliche Preiser- höhungen zurückgenommen werden, wenn die öf- fentliche Aufmerksamkeit nicht mehr auf dem Thema liegt. In jüngster Vergangenheit err...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.