Fremdkosten. Fremdkosten, die bei Erstellungsarbeiten entstehen, werden -‐ auf Wunsch auch unter Vorlage der Fremdrechnungen -‐ mit einer Provision in Höhe von 10 Prozent für die erbrachten Leistungen Dritter sowie Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten).
Fremdkosten. 5.1 Fremdkosten sind sämtliche Material- und Betriebskosten, Gebühren, Versicherungen, Lizenzen und Honorare, die der ANBIETER an Dritte im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Kunden zahlt. Fremdkosten, ggf. zzgl. Handlingfee, berechnet der ANBIETER an den KUNDEN weiter.
Fremdkosten. Die Garantie umfasst keinerlei Fremdkosten, wie entstandene Kosten aufgrund von Maschinenausfall, Transportkosten oder Arbeitszeit.
Fremdkosten. 1. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, u.ä. sind ePrivacy gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.
2. ePrivacy ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. Dies bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden.
Fremdkosten. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten und die dadurch während eines Auftrags entstehenden Fremd- und Nebenkosten (z.B. Druckkosten, Motivlizenzen, Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen etc.) berechnen wir eine Agenturfee von 10% auf den Nettorechnungsbe- trag. Gegen Nachweis sind die Fremdkosten gesondert zu vergüten. Kunden, die auf diesen Service verzichten wollen, bieten wir an, dass Fremdrechnung direkt nach sachlicher und fachlicher Prüfung an den Kunden zum Begleichen weitergereicht werden. (Hier verweisen wir ausdrücklich auf den möglichen Zahlungsverzug, der gerade mit den sehr rigiden Zahlungsmodalitäten von Bildagenturen kollidieren kann). Die Agentur ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
Fremdkosten. Fremd- und Nebenkosten von durch uns beauftragte Subunternehmer, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u.ä. sind CHALLENGE MOT gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. CHALLENGE MOT ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
Fremdkosten. Alle im Rahmen dieses Vertrages anfallenden Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Kunden mit einem Aufschlag von 15 Prozent auf den Nettobetrag weiterberechnet.
Fremdkosten. Dis Koslsn ruí Físmdlsislungsn, dis zuí Voíbsísilung, Duíckrukíung und Nackbsísilung dsí Vsíanslallu ng nolwsndig sind, wsídsn snlspíscksnd dss zu síslsllsnds n Físmdkoslsnbudgsls dsm 6urlíaggsbsí in Rscknung gsslslll. Dissss Eudgsl basisíl aur dsn im bssläliglsn 6ngsbol gsmacklsn 6ngabsn und allsn wsilsísn, mil dsm 6urlíaggsbsí vsísinbaílsn Físmdlsislungsn im Rakmsn dsí Vsíanslallungsplanung und -umsslzung. Zusälzlicks Físmdkoslsn ruí zusälzlicks Lsislungsn, dis zu sinsm spälsísn Zsilpunkl angsríagl wsídsn odsí anrallsn, wis z.E. Limousinsn und Fakísí, Eusss, zusälzlickss Calsíing, Eankgsbukísn, Vsísicksíungsn slc., wsídsn snlspíscksnd sinss Zusalzangsbols und nack Essläligung duíck dsn 6urlíaggsbsí in Rscknung gsslslll. Zaklungsríislsn und Koslsn von Tsil- odsí Komplsllsloínisíungsn wsídsn dsm 6urlíaggsbsí zsilgsísckl milgslsill, dsí sick dazu vsíprlicklsl, solcks Zaklungs n ríislgsmäß an MCI zu lsislsn und dis Sloínobsdingungsn dsí Disnsllsislsí zu akzsplisísn.
Fremdkosten. Fremd- und Nebenkosten, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gegen Nachweis gesondert vergütet, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Fremdkosten. Stand: 04.01.2020 Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Agentur ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.