Fremdwährungskonten Musterklauseln

Fremdwährungskonten. Fremdwährungskonten Kontoführung (inkl. Buchungsposten) pro Monat 6,66 EUR abgerechnet zum Tageskurs auf dem Fremdwährungskonto Geschäftskonto in Währung Kontoführung (inkl. Buchungsposten) pro Quartal 20,00 EUR abgerechnet zu Lasten des EUR-Geschäftskontos Sonstige im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Leistungen werdengesondertbepreist.
Fremdwährungskonten. Guthaben des Kunden in fremder Währung werden in glei- cher Währung auf den Namen der Bank, aber auf Rech- nung und Gefahr des Kunden, innerhalb oder ausserhalb des betreffenden Währungsgebiets angelegt. Massnahmen und Einschränkungen gegenüber den Akti- ven der Bank im Land der Währung oder der Anlage fin- den auch auf die Guthaben des Kunden in der betreffen- den Währung entsprechende Anwendung. Der Kunde kann über Guthaben in fremder Währung durch Verkauf, Zahlungsauftrag oder Ziehung von Checks verfügen, auf andere Art nur mit Zustimmung der Bank. Die Gutschriften und Belastungen in Fremdwährung er- folgen in CHF, es sei denn, der Kunde hat eine gegenteilige Instruktion erteilt, ist Inhaber eines Xxxxxx in der entspre- chenden Fremdwährung (Referenzwährung) oder hat ausschliesslich ein Konto in einer Drittwährung, d. h. kein Konto in CHF oder in der Referenzwährung. Wenn der Kunde nur Konten in Drittwährungen hat, kann die Bank die Beträge in einer dieser Währungen gutschreiben.
Fremdwährungskonten. Die Bank führt die auf Fremdwährungen lauten- den Vermögenswerte für Rechnung des Kunden bei Korrespondenten, Sammeldepotstellen oder Clearing- systemen entweder im Land der entsprechenden Währung oder anderswo. Diese Vermögenswerte unterliegen den im Land des Korrespondenten, der Sammeldepotstelle, des Clearingsystems oder in Drittländern geltenden Steuern, Beschränkungen, Abzügen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder vergleichbaren Vorschriften, sowie den Risiken von Ereignissen höherer Gewalt, Aufständen, Kriegen oder anderen bankfremden Vorkommnissen, deren wirtschaftliche oder rechtliche Folgen zu Lasten des Kunden gehen. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 14 der vor- liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Konteneinheit und die Aufrechnung erfüllt die Bank ihre Verpflichtungen in der Währung, auf die das Konto lautet. Der Kunde kann die Rückzahlung der Vermögenswerte nicht in einer anderen Währung fordern als derjenigen, auf die diese Vermögenswerte lauten, unbeschadet eventuell anwendbarer Währungsvorschriften. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der betreffenden Währung kann die Bank, ohne je dazu verpflichtet zu sein, die Gelder in entsprechender Höhe in nationaler Währung zur Verfügung stellen, wobei alle Verluste und Kosten, insbe- sondere die Wechselgebühren zu Lasten des Kunden gehen. Die Bank erfüllt rechtsverbindlich ihre aus Fremdwährungs- Kunden in den Tresorräumen der Bank deponiert waren, von der Gegenpartei der Bank aufgrund eines bis dato nicht erkannten Xxxxxxx abgelehnt wird. Der Kunde muss Abhebungen und Überweisungen von Edelmetallen mit einem Gegenwert von über 250.000 EUR begründen. Bei Geschäften mit Edelmetallkonten werden die Metallmengen einem auf den Namen des Kunden in den Geschäftsbüchern eröffneten Edelmetallkonto der Bank gutgeschrieben oder belastet. Der Kunde besitzt dann gegenüber der Bank einen Anspruch auf Lieferung des Saldos der verbuchten Mengen. Der Kunde kann die physische Auslieferung zu den Bedingungen fordern, zu denen die Bank diese Lieferung selbst erhalten kann. Alle Edelmetallpositionen, die der Kunde bei der Bank auf einem Edelmetallkonto hält und die bei einem Unterverwahrer verwahrt werden, können jederzeit zu den üblichen Marktkonditionen verkauft oder an eine andere Bank über- tragen, nicht jedoch physisch ausgeliefert werden. Xxxxxx, die die physische Auslieferung beantragen, müssen ihre Position verkaufen und die Edelmetalle physisch kau- fen. Dem Kunden können somit für die b...
Fremdwährungskonten. Kontoführungspreis p. M. 20,00 EUR
Fremdwährungskonten. Guthaben in Fremdwährung legt die VZ Depotbank in der gleichen Währung an. Wenn Massnahmen von Behörden ihr Gut- haben in einer Währung beeinträchtigen, trägt der Kunde seinen Anteil an allen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen. Ihre Verpflichtungen erfüllt die VZ Depotbank durch Gutschriften bei einer Korrespondenzbank oder bei einer Bank im Land der Fremdwährung, die der Kunde bezeichnet. Beträge in Währungen, für die kein Konto besteht, werden in Franken umgerechnet und dem CHF-Konto gutgeschrieben bzw. belastet. Besteht kein CHF-Konto, wählt die VZ Depotbank für die Gutschrift oder Belastung nach eigenem Ermessen ein bestehendes Konto aus.
Fremdwährungskonten. Die BEKB legt die Kontoguthaben in fremder Währung in entsprechenden Vermögenswerten inner- oder aus- serhalb des betreffenden Währungsgebietes an. Die BEKB wählt ihre Korrespondenzbanken mit der ge- schäftsüblichen Sorgfalt aus. Der Kunde trägt die Fol- gen von Kursveränderungen und von öffentlich-rechtli- chen Massnahmen (z.B. Zahlungs- oder Transferverbote) bezüglich seiner Guthaben. Wird der BEKB der Transfer der Vermögenswerte erschwert oder verunmöglicht, ist sie nur verpflichtet, dem Kunden eine Gutschrift bei ei- ner Korrespondenzbank oder bei einer vom Kunden zu bezeichnenden Bank im Gebiet der Fremdwährung zu verschaffen, sofern eine solche Gutschrift möglich ist.
Fremdwährungskonten. Beträge in fremder Währung werden dem Kunden auf dem entsprechenden Fremdwährungskonto gutgeschrieben bzw. belastet. Falls der Kunde kein Konto in der betreffenden Fremdwährung hat, erfolgt die Gutschrift bzw. Be- lastung auf ein Konto in CHF. Für die Umrechnung ist der Kurs zum Zeitpunkt der Gutschrift bzw. Belastung mas- sgebend. Der Kunde trägt anteilsmässig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen, die das Gesamtguthaben der Bank im Lande der Währung oder der Anlage als Folge von behördlichen Massnahmen treffen.
Fremdwährungskonten. Der Kunde kann über die Vivid App auch ein oder mehrere Fremdwährungskonten bei Solaris eröffnen. Ein Fremdwährungskonto kann verwenden werden für (i) den Kauf und Verkauf der jeweiligen Währung gegen Euro und die Verwahrung von Fremdwährungsbeträgen auf dem jeweiligen Konto, (ii) Transaktionen mit einer VividCard, die mit dem Pocket des Fremdwährungskontos verbunden ist, (iii) die Überweisung von Geldern in der Fremdwährung an andere Kunden von Vivid, die ein Fremdwährungskonto in der gleichen Währung haben, das aber nicht für die Durchführung oder den Empfang von SEPA- oder anderen Überweisungen verwendet werden kann.
Fremdwährungskonten. Die Gesellschaft kann für ihre Kunden Fremdwährungskonten zu Bedingungen eröffnen, die in Übereinstimmung mit den gel- tenden Vorschriften zu vereinbaren sind. Die Kundenvermögen in Fremdwährungen werden bei Korrespondenten gehalten, die entweder im Herkunftsland der betreffenden Währung oder in einem anderen Land ansässig sind. Der Kunde trägt die wirt- schaftlichen und rechtlichen Folgen, die sich auf sein Vermö- gen bei einem bestimmten Bürgen oder im Land der Währung oder in dem Land, in dem die Gelder angelegt sind, auswirken könnten, infolge von Maßnahmen, die von den Ländern des Korrespondenten oder von Drittländern ergriffen wurden, so- wie infolge von Ereignissen höherer Gewalt, Aufruhr oder Krieg oder anderen Handlungen außerhalb des Kontollbereichs der Gesellschaft, welche die Position des Korrespondenten und der Gesellschaft beeinflussen. Die Gesellschaft erfüllt ihre Verpflichtungen in der Währung, in der das Konto denominiert ist. Der Kunde kann die Rück- gabe der Guthaben nicht in einer anderen Währung als der- jenigen verlangen, in der die Guthaben denominiert sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der betreffenden Währung kann die Gesellschaft die Geldmittel auf den entsprechenden Betrag in der Landeswährung zurückerstatten, ohne dazu verpflichtet zu sein, wobei der Kunde etwaige währungsbedingte oder sonstige Verluste zu tragen hat.
Fremdwährungskonten. Wir sind berechtigt, unsere Verpflichtungen gegenüber Ihnen aus Konten in Fremdwährung ausschliesslich durch Buchungen bei Korrespondenz-Finanzinstituten innerhalb oder ausserhalb des geografischen Gebiets der betreffenden Währung zu erfüllen. Sie akzeptieren, im Verhältnis zu Ihrem Anteil alle wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen von Massnahmen einer Behörde (wie Zahlungs-, Transfer- oder Konvertierungsverbote) zu tragen, die sich auf die von uns in der betreffenden Währung, dem betreffenden Land oder dem betreffenden geografischen Gebiet angelegten Vermögenswerte auswirken können. Vorschriften und Besonderheiten für Zahlungen aus und in die jeweiligen Länder sind von Ihnen z u b e a c h t e n . A l p i a n h a f t e t n i c h t f ü r Verzögerungen, die Nichtausführung von Zahlungsanweisungen und die Nichtannahme von Zahlungseingängen oder für erhöhte Kosten, die sich aus landes- oder währungsspezifischen Besonderheiten ergeben. Beträge, die in Ihrem Namen in Fremdwährungen eingehen, werden Ihrem Konto in Schweizer Franken (CHF) gutgeschrieben, es sei denn, Sie haben ein Konto in der entsprechenden Währung.