Fremdwährungskonti Musterklauseln

Fremdwährungskonti. Die den Guthaben der Kunden in fremder Währung entsprechenden Aktiven der Bank werden auf den Namen der Bank, jedoch anteilsmässig auf Rechnung und Gefahr der Kunden bei von der Bank als vertrauenswür- dig erachteten Korrespondenten inner- oder ausserhalb des betreffenden Währungsgebietes angelegt. Der Kunde trägt insbesondere das Risiko von gesetzlichen oder behördlichen Beschränkungen sowie die Steuern und Lasten in allen beteiligten Ländern. Der Kunde kann über Guthaben in fremder Währung durch Verkauf, Überweisungsaufträge oder Bezug von Checks in der betreffenden Währung verfügen, auf andere Art nur mit Zustimmung der Bank. Für Ein- und Auszahlungen von Barbeträgen in der Kontowährung berechnet die Bank ein Agio. Gutschriften von erhaltenden Fremdwährungsbeträgen und Belastungen von Fremdwährungsbeträgen erfolgen in Schweizer Franken und zwar zum Kurs jenes Tages, an welchem die Beträge bei der Bank verbucht werden, es sei denn, der Kunde habe gegenteilige Anweisungen gegeben oder besitze ein Konto in der entsprechenden Fremdwährung oder ein Konto einer Drittwährung, d.h. kein Konto in Schweizer Franken oder der Referenzwährung, welches im Auftrag ausdrücklich bezeichnet wurde. Wenn der Kunde nur Konten in Drittwährungen besitzt, kann die Bank den Betrag in einer dieser Währungen gutschreiben bzw. belasten. Änderungen von Kontoinstruktionen müssen spätestens am dritten Bank- arbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank eingetroffen sein.
Fremdwährungskonti. Die den Guthaben der Kunden in fremder Währung entsprechenden Aktiven der Bank werden, soweit möglich, in gleicher Währung inner- oder ausserhalb des Landes der betreffenden Währung angelegt. Der Kunde trägt anteilsmässig alle wirt- schaftlichen und rechtlichen Folgen, die das Gesamtguthaben der Bank im Lande der Währung oder der Anlage als Folge von behördlichen oder gesetzlichen Massnahmen treffen sollten. Die Bank kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit Fremdwährungskonti jederzeit erfüllen durch Abgabe von Checks auf Korrespondenten, Abtretung entsprechender Anteile ihrer Währungsforderung oder Über- weisung.
Fremdwährungskonti. UBS legt Vermögenswerte, die dem Kundenguthaben in fremder Wäh- rung entsprechen, in gleicher Währung innerhalb oder ausserhalb des Währungsraums an. Der Kunde trägt anteilsmässig die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen behördlicher Massnahmen (z.B. Zahlungs- oder Transferver- bote), welche die angelegten Vermögenswerte von UBS im Lande der betreffenden Währung, des Währungsraums oder der Anlage treffen sollten. Bei Fremdwährungskonti erfüllt UBS ihre Verpflichtungen am Sitz der kontoführenden Geschäftsstelle, indem sie dem Kunden eine Gutschrift bei einer Zweigniederlassung, einer Korrespondenzbank oder der vom Kunden bezeichneten Bank im Lande der Währung ver- schafft. Verfügt der Kunde weder über ein Konto in Schweizer Franken noch über ein Konto in der entsprechenden Fremdwährung, kann UBS nach ihrer Xxxx die Beträge einem Fremdwährungskonto des Kunden gut- schreiben oder belasten.
Fremdwährungskonti. Beträge in fremder Währung werden in Schweizer Franken gutgeschrieben oder belastet, ausser Sie besitzen ein Konto in der betreffenden Fremdwäh- rung oder Sie erteilen uns rechtzeitig andere Weisun- gen oder die Währung ist nicht konvertierbar. Wenn Sie nur Konti in Drittwährungen besitzen, können wir gutgeschriebene Beträge in anderen Währungen in irgendeiner dieser Drittwährungen gutschreiben. Die Umrechnung erfolgt zum Tageskurs, an dem uns der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung steht und von uns verwertet werden kann. Unsere den Guthaben in fremder Währung entspre- chenden Aktiven werden in gleicher Währung inner- oder ausserhalb des Landes der betreffenden Wäh- rung angelegt. Sie tragen anteilsmässig alle wirt- schaftlichen und rechtlichen Folgen, die unser Gesamtguthaben im Lande der Währung oder der Anlage als Folge von gesetzlichen Beschränkungen oder behördlichen Massnahmen treffen sollten. Bei Fremdwährungskonti erfüllen wir unsere Verpflich- tungen ausschliesslich an unserem Sitz, aber ledig- lich durch Verschaffung einer Gutschrift im Lande der Währung bei einer Korrespondenzbank oder bei der von Ihnen bezeichneten Bank.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.