Friedhof- und Bestattungswesen. Das Friedhof- und Bestattungswesen wird im Stadtteil Opfingen nach den bishe- rigen Gepflogenheiten unter der Oberaufsicht des städtischen Friedhof- und Be- stattungsamtes weitergeführt. Soweit von der Gemeinde Opfingen bisher Fried- hofsgebühren erhoben worden sind, werden diese beibehalten. Sie sind der Kos- tenentwicklung anzupassen. Auf dem Friedhof sollen grundsätzlich nur Verstor- bene beigesetzt werden, die im Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz oder Aufent- halt im Stadtteil Freiburg-Opfingen haben. Die Beisetzung von Einwohnern aus dem Stadtteil Freiburg-Opfingen auf den Friedhöfen der Stadt Freiburg im Breisgau richtet sich nach der städtischen Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung.
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Samples: Vereinbarung Über Die Eingliederung Der Gemeinde Opfingen in Die Stadt Freiburg Im Breisgau
Friedhof- und Bestattungswesen. Das Friedhof- und Bestattungswesen wird im Stadtteil Opfingen Hochdorf nach den bishe- rigen Gepflogenheiten unter der Oberaufsicht des städtischen Friedhof- und Be- stattungsamtes weitergeführt. Soweit von der Gemeinde Opfingen Hochdorf bisher Fried- hofsgebühren erhoben worden sind, werden diese beibehalten. Sie sind der Kos- tenentwicklung anzupassen. Auf dem Friedhof sollen grundsätzlich nur Verstor- bene beigesetzt werden, die im Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz oder Aufent- halt im Stadtteil Freiburg-Opfingen Hochdorf haben. Die Beisetzung von Einwohnern aus dem Stadtteil Freiburg-Opfingen Hochdorf auf den Friedhöfen der Stadt Freiburg im Breisgau richtet sich nach der städtischen Friedhofs- und Friedhofsgebührenordnung.
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Samples: Vereinbarung
Friedhof- und Bestattungswesen. Das Friedhof- und Bestattungswesen wird im Stadtteil Opfingen Freiburg-Ebnet nach den bishe- rigen bisheri- gen Gepflogenheiten unter der Oberaufsicht des städtischen Friedhof- und Be- stattungsamtes Bestattungs- amtes weitergeführt. Soweit von der Gemeinde Opfingen Ebnet bisher Fried- hofsgebühren Friedhofsgebühren erhoben worden sind, werden diese beibehalten. Sie sind der Kos- tenentwicklung Kostenentwicklung anzupassen. Auf dem Friedhof sollen grundsätzlich nur Verstor- bene Verstorbene beigesetzt werden, die im Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz oder Aufent- halt Aufenthalt im Stadtteil Freiburg-Opfingen Ebnet haben. Die Beisetzung von Einwohnern aus dem Stadtteil Freiburg-Opfingen Ebnet auf den Friedhöfen der Stadt Freiburg im Breisgau richtet sich nach der städtischen Friedhofs- und FriedhofsgebührenordnungFriedhofs- gebührenordnung.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Friedhof- und Bestattungswesen. Das Friedhof- und Bestattungswesen wird im Stadtteil Opfingen Lehen nach den bishe- rigen Gepflogenheiten bisherigen Gepflo- genheiten unter der Oberaufsicht des städtischen Friedhof- und Be- stattungsamtes weitergeführtBestattungsamtes wei- tergeführt. Soweit von der Gemeinde Opfingen Lehen bisher Fried- hofsgebühren Friedhofsgebühren erhoben worden sind, werden diese beibehalten. Sie sind der Kos- tenentwicklung Kostenentwicklung anzupassen. Auf dem vorhandenen und dem neu anzulegenden Friedhof sollen grundsätzlich nur Verstor- bene Verstorbene beigesetzt werdenwer- den, die im Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz oder Aufent- halt Aufenthalt im Stadtteil Freiburg-Opfingen Freiburg- Lehen haben. Die Beisetzung von Einwohnern aus dem Stadtteil Freiburg-Opfingen Lehen auf den Friedhöfen der Stadt Freiburg im Breisgau richtet sich nach der städtischen Friedhofs- und FriedhofsgebührenordnungFriedhofs- gebührenordnung.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Friedhof- und Bestattungswesen. Das Friedhof- und Bestattungswesen wird im Stadtteil Opfingen nach den bishe- rigen bisherigen Gepflogenheiten unter der Oberaufsicht des städtischen Friedhof- und Be- stattungsamtes Bestattungsamtes weitergeführt. Soweit von der Gemeinde Opfingen bisher Fried- hofsgebühren Friedhofsgebühren erhoben worden sind, werden diese beibehalten. Sie sind der Kos- tenentwicklung Kostenentwicklung anzupassen. Auf dem Friedhof sollen grundsätzlich nur Verstor- bene Verstorbene beigesetzt werden, die im Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz oder Aufent- halt Aufenthalt im Stadtteil Freiburg-Opfingen haben. Die Beisetzung von Einwohnern aus dem Stadtteil Freiburg-Opfingen auf den Friedhöfen der Stadt Freiburg im Breisgau richtet sich nach der städtischen Friedhofs- und FriedhofsgebührenordnungFriedhofs- gebührenordnung.
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