Common use of Friedliche Beilegung von Konflikten Clause in Contracts

Friedliche Beilegung von Konflikten. (1) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit zu einer friedlichen Konfliktbeilegung unter uneingeschränkter Wahrung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit Georgiens in seinen international anerkannten Grenzen sowie zur gemeinsamen Erleichterung der Rehabilitations- und Versöhnungsmaßnahmen nach dem Konflikt. Bis zu einer nachhaltigen Konfliktbeilegung und unbeschadet bestehender Formate für die Erörterung der konfliktrelevanten Fragen wird die friedliche Konfliktbeilegung auf der Agenda für politischen Dialog zwischen den Vertragsparteien sowie auch im Dialog mit anderen einschlägigen internationalen Akteuren ein zentrales Thema bilden. (2) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Bekenntnisses Georgiens zur Versöhnung und seine Bemühungen um die Wiedererlangung seiner territorialen Unversehrtheit im Bestreben um eine friedliche und dauerhafte Konfliktbeilegung, der Fortsetzung der uneingeschränkten Umsetzung der Sechs-Punkte-Vereinbarung vom 12. August 2008 und der nachfolgenden Durch- führungsmaßnahmen, der Verfolgung sich gegenseitig stärkender Nichtanerkennungs- und Einbindungspolitiken, der Unterstützung der internationalen Genfer Gespräche und einer sicheren und würdigen Rückkehr aller Binnenvertriebenen und Flüchtlinge im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts und eines adäquaten internationalen Engagements vor Ort, darunter gegebenenfalls auch eines Engagements der EU, an. (3) Die Vertragsparteien koordinieren, auch mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen, ihre Bemühungen, einen Beitrag zur friedlichen Konfliktbeilegung in Georgien zu leisten, auch im Zusammenhang mit humanitären Fragen. (4) All diese Anstrengungen stützen sich auf gemeinsam getragene Grundsätze für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und anderen einschlägigen multilateralen Dokumenten festgelegt sind.

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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement

Friedliche Beilegung von Konflikten. (1) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit zu einer friedlichen Konfliktbeilegung unter uneingeschränkter uneingeschränk­ ter Wahrung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit Georgiens in seinen international anerkannten Grenzen sowie zur gemeinsamen Erleichterung der Rehabilitations- und Versöhnungsmaßnahmen nach dem Konflikt. Bis zu einer nachhaltigen Konfliktbeilegung und unbeschadet bestehender Formate für die Erörterung der konfliktrelevanten Fragen wird die friedliche Konfliktbeilegung auf der Agenda für politischen Dialog zwischen den Vertragsparteien sowie auch im Dialog mit anderen einschlägigen internationalen Akteuren ein zentrales Thema bilden. (2) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Bekenntnisses Georgiens zur Versöhnung und seine Bemühungen um die Wiedererlangung seiner territorialen Unversehrtheit im Bestreben um eine friedliche und dauerhafte KonfliktbeilegungKonfliktbei­ legung, der Fortsetzung der uneingeschränkten Umsetzung der Sechs-Punkte-Vereinbarung vom 12. August 2008 und der nachfolgenden Durch- führungsmaßnahmenDurchführungsmaßnahmen, der Verfolgung sich gegenseitig stärkender Nichtanerkennungs- und EinbindungspolitikenEinbin­ dungspolitiken, der Unterstützung der internationalen Genfer Gespräche und einer sicheren und würdigen Rückkehr aller Binnenvertriebenen und Flüchtlinge im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts und eines adäquaten internationalen interna­ tionalen Engagements vor Ort, darunter gegebenenfalls auch eines Engagements der EU, an. (3) Die Vertragsparteien koordinieren, auch mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen, ihre BemühungenBemühun­ gen, einen Beitrag zur friedlichen Konfliktbeilegung in Georgien zu leisten, auch im Zusammenhang mit humanitären Fragen. (4) All diese Anstrengungen stützen sich auf gemeinsam getragene Grundsätze für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 und anderen einschlägigen multilateralen Dokumenten festgelegt sind.

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Samples: Assoziierungsabkommen