Fristlänge Musterklauseln

Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätes- tens innerhalb der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbe- trag spätestens innerhalb der im »Preis- und Leistungsverzeichnis« angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Ikano Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens inner- halb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht: --Überweisungen in Euro --max. 3 Geschäftstage --Ab dem 1.1.2012 max. ein Geschäftstag Belegloser Überweisungsauftrag7
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spä- testens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- geht.
Fristlänge. Die Raisin Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. PayCenter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im Preisleistungsverzeichnis angegebenen Ausführungs- frist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis ange- gebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der in den AGB angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ein-schließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slo-wenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroa-tische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.