Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen. 1. Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen. 1. Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
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Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen. 1. Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Er ; er muss die fristlose Vertragsauflösung Vertragsauf- lösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
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Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen. 1. Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit jeder- zeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Er ; er muss die fristlose Vertragsauflösung Ver- tragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
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Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen. 1. Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Er ; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
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