FRÜHSTÜCK UND SNACKS Musterklauseln

FRÜHSTÜCK UND SNACKS. Viele Schülerinnen und Xxxxxxx gehen morgens ohne Frühstück aus dem Haus. Zahlreiche Studien deuten darauf hin, dass Kinder und Jugendliche, die gefrühstückt haben, in den Morgenstunden leis- tungsfähiger und reaktionsschneller sind und nicht so schnell ermüden. Das gemeinsame Klassenfrüh- stück in der Grundschule oder das Frühstücks- und Snackangebot in der weiterführenden Schule am Kiosk oder im Bistro kann die fehlende Mahlzeit am frühen Morgen ausgleichen und bei optimaler Le- bensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr leisten. Die Zusammensetzung des zweiten Frühstücks ist mit der des ersten Frühstücks vergleichbar. Auch hier kommt idealerweise eine Kombination von Vollkornprodukten, Obst oder Gemüserohkost, Milch- produkten und einem zuckerfreien Getränk zum Einsatz. Die Menge der verzehrten Lebensmittel orien- tiert sich dabei am ersten Frühstück. War dieses bereits sehr reichhaltig, sollte das zweite Frühstück nur ein Zwischensnack sein. Wurde am Morgen dagegen nur wenig oder gar nichts gegessen, darf das zweite Frühstück auch gerne größer ausfallen. Optimale Lebensmittelauswahl für das Frühstück und die Zwischenverpflegung (Tab. 2) Brot/ Brötchen, Zwieback, Knäckebrot aus Vollkornmehl Müsli zuckerfrei, Trockenfrüchte können enthalten sein Gemüse und Obst frisch, als Rohkost oder Salat, als Brot-Belag Milch und Milchprodukte Trinkmilch und zur Zubereitung 1,5 % Fett Naturjoghurt 1,5 – 1,8 % Fett Speisequark max. 20 % Fett i. Tr. Käse max. Vollfettstufe (max. 50 % Fett i. Tr.) Fleisch, Wurst, Fisch, Ei Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren max. 20 % Fett Seefisch aus nicht überfischten Beständen Streichfette und Öle Rapsöl ist Standardöl (sparsame Verwendung) Getränke Trink- und Mineralwasser, ungesüßter Früchte-/Kräuter oder Rotbuschtee Quelle: Tabelle modifiziert nach DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, 4. Auflage 2015, 2.korrigierter Nachdruck.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.