Common use of Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Clause in Contracts

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistun- gen sind die Gebühren für zahnärztliche Maßnahmen, um Störungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren, zu beheben oder zu bessern. von 1.550 EUR für alle Behandlungen im ersten Versicherungsjahr, von 3.100 EUR für alle Behandlungen in den ersten drei Versicherungs- jahren, von 7.700 EUR für alle Behandlungen in den ersten fünf Versicherungs- jahren, von 15.400 EUR für alle Behandlungen in den ersten sieben Versiche- rungsjahren. Bei Tarifen mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen innerhalb einer Tarifstufe werden auf die Höchstsätze der jeweiligen Versiche- rungsjahre zuerst die erstattungsfähigen Beträge für Zahnbehandlung/ vorbeugende Maßnahmen/Zahn- und Kieferregulierung und danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz/funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen angerechnet. Für durch Unfälle notwendig werdende zahnärztliche Behandlung ent- fällt der Jahreshöchstsatz. Die Erstattung für solche Maßnahmen wird auf den Jahreshöchstsatz nicht angerechnet.

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Samples: www.universa.de, www.universa.de

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistun- gen sind die Gebühren für zahnärztliche Maßnahmen, um Störungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren, zu beheben oder zu bessern. von 1.550 EUR für alle Behandlungen im ersten Versicherungsjahr, von 3.100 EUR für alle Behandlungen in den ersten drei Versicherungs- jahren, von 7.700 EUR für alle Behandlungen in den ersten fünf Versicherungs- jahren, von 15.400 EUR für alle Behandlungen in den ersten sieben Versiche- rungsjahren. Bei Tarifen mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen innerhalb einer Tarifstufe werden auf die Höchstsätze der jeweiligen Versiche- rungsjahre zuerst die erstattungsfähigen Beträge für Zahnbehandlung/ Zahnbehand- lung/vorbeugende Maßnahmen/Zahn- und Kieferregulierung und danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz/funktionsanalytische funktionsana- lytische und funktionstherapeutische Maßnahmen angerechnet. Für durch Unfälle notwendig werdende zahnärztliche Behandlung ent- fällt der Jahreshöchstsatz. Die Erstattung für solche Maßnahmen wird auf den Jahreshöchstsatz nicht angerechnet.

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Samples: www.xxv24.de

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistun- gen sind die Gebühren für zahnärztliche Maßnahmen, um Störungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren, zu beheben oder zu bessern. Erstattet werden die erstattungsfähigen Kosten, soweit sie nach der je- weils geltenden Gebührenordnung berechnet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. von 1.550 EUR für alle Behandlungen im ersten Versicherungsjahr, von 3.100 EUR für alle Behandlungen in den ersten drei Versicherungs- jahrenbeiden Versicherungsjahren, von 7.700 4.650 EUR für alle Behandlungen in den ersten fünf Versicherungs- jahren, von 15.400 EUR für alle Behandlungen in den ersten sieben Versiche- rungsjahrendrei Versicherungsjahren. Bei Tarifen mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen innerhalb einer Tarifstufe werden auf die Höchstsätze der jeweiligen Versiche- rungsjahre zuerst die erstattungsfähigen Beträge für Zahnbehandlung/ vorbeugende Maßnahmen/Zahn- und Kieferregulierung und danach die erstattungsfähigen Beträge für Zahnersatz/funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen angerechnet. Für durch Unfälle notwendig werdende zahnärztliche Behandlung ent- fällt der Jahreshöchstsatz. Die Erstattung für solche Maßnahmen wird auf den Jahreshöchstsatz nicht angerechnet.

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Samples: www.universa.de