Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Musterklauseln

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung zur Zahlung fällig.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig, auch wenn die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden. Die Rechnung ist ohne Abzug zahlbar.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. • Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von BECKETT GMBH hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Grundsätzlich gilt, dass 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% bei Fertigstellung in Rechnung gestellt werden.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 5_1 Soweit sich aus dem Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, ist ¹⁄₃ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¹⁄₃ nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, ¹⁄₃ nach Ablieferung fällig.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. • Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. • Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die Webdesigner stellen nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die Auftragsnehmer stellen nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 6.1. Die Vergütung ist nach der E-Mailversendung des finalen Druck-pdfs an den Kunden bzw. an die Druckerei/ den Verlag fällig, nicht erst nach Lieferung der Drucksachen/Erscheinen der Publikation. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme. 4.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.