Förderantrag Musterklauseln

Förderantrag. 1. Förderanträge müssen mittels der entsprechenden Onlineformulare schriftlich und vollständig ausgefüllt an den jeweiligen Bezirk gestellt werden.
Förderantrag. Der Förderantrag muss mittels des entsprechenden Online-Formulars schriftlich und vollständig ausgefüllt gestellt werden. Der Antrag mit den Beilagen muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Antrag ist an keine Fristen oder Termine gebunden. Im Förderantrag müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden: • Bezeichnung der Förderwerbenden mit Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl oder gegebenenfalls der im Ergänzungsregister vergebenen Ordnungsnummer • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) • Bankverbindung • Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des zeitlichen Rahmens • Eigentumsanteil am Fördergegenstand in Prozent • Angabe, welche Förderungen die Förderwerbenden für dasselbe Vorhaben bei einer anderen Förderdienststelle oder einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften und der Europäischen Union noch beantragen wollen oder bereits beantragt haben, auch wenn über deren Gewährung noch nicht entschieden wurde Dem Förderantrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: • Wenn der Förderantrag nicht mittels Handysignatur unterzeichnet werden kann: Unterschriebene Einverständniserklärung. Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften ist die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institutionen zu unterschreiben. • Vollmacht der Hauseigentümer*in bzw. der Miteigentümer*innen • Mietzinsabrechnung für die vergangenen 5 Jahre (Einnahmen- und Ausgabenrechnung) • Kostenvoranschläge (bzw. Bestbieter*in einer Ausschreibung) für die geplanten Arbeiten und Zusammenstellung der gesamten Baukosten • Auszug aus dem Grundbuch nach neuestem Stand • Fassadenpläne und Fotos (wenn vorhanden: historische Aufnahmen) • Erfolgt ein Antrag durch die Bestandnehmerin oder den Bestandnehmer (Miete, Pacht) sind zusätzlich beizulegen: o Miet- oder Bestandvertrag (in Kopie) o Einverständniserklärung der Hauseigentümer*in mit den gegenständlichen Arbeiten • Falls bereits ein Bauauftrag vorliegt: o Entscheidung der Schlichtungsstelle oder des Gerichtes Für den Förderantrag entstehen keine Kosten. Gegebenenfalls ergeben sich im Fall einer Förderzusage Notarkosten bzw. Kosten für eine Grundbuchseintragung. • Die Kulturabteilung überprüft die im Förderantrag enthaltenen Angaben, Unterlagen und Nachweise auf Vollständigkeit und Plausibilität. • Die Kulturabteilung veranlasst die kunsthistorische Prüfung der Unterlagen durch Sachverständige des Wiener Altstadterhaltungsfonds beziehungsweise d...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.