Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag je Wohngruppe von 10.000 Euro durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 Euro. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz gekürzt.
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Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den BetragBe- trag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag Höchstförderbe- trag je Wohngruppe von 10.000 10.000,– Euro durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 2.500,– Euro. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz Prozentsatz gekürzt.
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Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag je Wohngruppe von 10.000 10.000,– Euro durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 2.500,– Euro. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz Prozentsatz gekürzt.
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Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag je Wohngruppe von 10.000 Euro durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 Euro. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz Prozentsatz gekürzt.. Für die kleine Anwartschaftsversicherung YK1 gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), soweit nachste- hend keine abweichenden Regelungen getroffen sind:
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Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag je Wohngruppe von 10.000 10.000,- Euro durch die Anzahl der förderberechtigten förder- berechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 2.500,- Euro. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz Prozentsatz gekürzt. erungsverhältnis bzw. die Mitgliedschaft unmittelbar im Anschluss begründet wird.
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Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag je Wohngruppe von 10.000 Euro 10.000,00 EUR durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 Euro2.500,00 EUR. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz Prozentsatz gekürzt.
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Förderung der Gründung ambulant betreuter Wohngruppen. Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Höchstförderbetrag Höchstförder- betrag je Wohngruppe von 10.000 Euro EUR durch die Anzahl An- zahl der förderberechtigten Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 EuroEUR. In Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Pro- zentsatz Prozentsatz gekürzt.. 15.1Für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltags- kompetenz ohne Pflegestufe besteht Anspruch auf
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