We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Mobilität Musterklauseln

Mobilität. 10% 0-1 2-3 4-5 6-9 10-15 Summe der Punkte im Modul 1 0 2,5 5 7,5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15% 0-1 2-5 6-10 11-16 17-33 Summe der Punkte im Modul 2
Mobilität. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Mobilität. Falls der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im Großherzogtum Luxemburg unfähig wird, sein Fahrzeug zu fahren, übernimmt AXA Assistance die Suche und Kosten eines seinem Gesundheitszustand angemessenen Verkehrsmittels, um es ihm zu erlauben, seinen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, und dies innerhalb von acht Tagen ab dem Tag, der auf den Unfall oder den Ausbruch der Krankheit folgt und bis in Höhe von 400€.
Mobilität. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen.
Mobilität. Die einzelnen Kriterien für diesen Bereich (zum Beispiel "Fortbe- wegen innerhalb des Wohnbereichs") können Sie § 14 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI entnehmen. Die Beurteilung der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbst- ständigkeit und der Fähigkeiten in Bezug auf die Kriterien erfolgt anhand der Kategorien "Selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig" (siehe Anlage 1 zu § 15 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI).
Mobilität. Selbstversorgung sowie
Mobilität. Die Aufgaben im Bereich der Mobilität, z.B. Bewegungsförderung durch passive Bewe- gungsübungen, sollen die Bewegungsfähigkeit der pflegebedürftigen Menschen im in- nerhäuslichen Bereich erhalten oder verbessern. Insbesondere immobile oder bettläge- rige Menschen sollen durch Mobilisation ihre Selbständigkeit weitgehend erhalten bzw. wieder erlangen. Die Ziele der Mobilisierung werden durch die Verwendung angemes- sener bewohnerbezogener Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel unterstützt. Die je- weils aktuellen pflegefachlichen Erkenntnisse, insbesondere zur Vermeidung von Kon- trakturen, Dekubitus und Schmerzen sowie zur Sturzprophylaxe, sind im Pflege- und Be- treuungsprozess zu berücksichtigen. Die Aufgaben beschränken sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Sie umfassen auch eine Anamnese und individuelle Planung der erforderlichen Maßnahme. Die Mobilisation be- inhaltet sowohl eine Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeit der Fortbewegung als auch Ansprache, Kom- munikation und Zuwendung entsprechend der individuellen Selbständigkeit.
Mobilität. Das Fazit lautet: Aus dem Bereich der Verkehrstechnologien stechen im Zuge der aktuellen Klima- und Rohstoffdebatte Fragen energiesparsamer Fahrzeuge mit zum Teil langen Forschungsreichweiten heraus. Der ausschließliche Verlass auf technische Lösungen wird jedoch sowohl in der Literatur, den Expertenin- terviews, als auch in der Online-Befragung stark in Frage gestellt. Telematik, Si- cherheit, Komfort und Kapazitätsmanagement werden zwar als mehr oder minder bedeutsam, jedoch als entweder schon stark beforscht oder wenig rele- vant in der Zukunft bewertet. Parallel zu Fachgesprächen und Online-Befragung wurden relevante Literatur- stellen und Veranstaltungen ausgewertet. Die Ergebnisse werden im Folgenden kurz skizziert. Fraunhofer ISI und IAO Foresight-Prozess – Im Auftrag des BMBF Pulks/Konvois, Integration der Verkehrsträger, Fahrzeug als Teil der Infrastruk- tur, intelligente Geschwindigkeitsanpassung oder robotische Notfall- Hilfesysteme. Unter dem Stichwort Umfelderfassungssysteme werden in der Literatur die Stichworte »Ambient Intelligence« (AI), uniquitäre Kommunikation, »Peer-to- peer«(P2P)-Netzwerke und »Conduct-by-Wire« genannt. Diese sollen zur Er- richtung allzeit verfügbarer ortssensitiver Dienste (»Location Based Services«, LBS), personalisierter Dienste und autonomer Systeme sowie von Diensten in Mobilität und Logistik beitragen. Herausforderungen bestehen einerseits in der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz, z. B. bei Abrechnungssystemen. Wegen der zu erwartenden Viel- zahl von Systemkomponenten, die miteinander kommunizieren, werden sich derartige orts- und kontextsensitive Assistenzdienste in selbstorganisierenden Netzen mit sich selbst generierenden Subsystemen dynamisch verbinden. Dies kann schwierige Fragen hinsichtlich der entsprechenden Generation von Daten- schnittstellen und System- und Sicherheitsarchitekturen aufwerfen, welche der- zeit noch nicht in vollem Umfang absehbar sind. Diese komplexen, selbstorga- nisierenden Systeme und Ad-hoc-Netze benötigen schließlich Verfahren zur Selbstdiagnose bei Bedienungsfehlern, menschlichem Versagen oder techni- schen Störungen. Vollständig oder teilweise automatisiertes Fahren wird in modernen Fahrzeugen möglich sein und in fernerer Zukunft zum Standard gehören. Allerdings werden nicht alle Fahrzeuge gleichermaßen mit Assistenzsystemen ausgestattet sein. Es stellt sich dann die Frage einer möglichen Mischung automatisch und manuell gelenkter Fahrzeuge in einer Infrastruktur od...
Mobilität. Mobilität besitzt eine Schlüsselfunktion in unserer Gesellschaft; sie schafft die Voraussetzungen für Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit. Wir wol- len mit einer effizienten Verkehrspolitik die Mobilität für heute und morgen sichern. Uns geht es darum, Mobilität zu ermöglichen und nicht zu behindern. Die Hinter- lassenschaften von Rot-Grün in der Verkehrspolitik gehören endgültig der Ver- gangenheit an. Dabei tragen wir den Mobilitätsbedürfnissen ebenso Rechnung wie den Anforderungen von Klima-, Umwelt-, und Lärmschutz sowie Verkehrssicher- heit. Mobilität in Deutschland muss für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bezahlbar bleiben. Die Aufgaben von Staat und Privatwirtschaft im Verkehrssektor müssen vernünftig abgegrenzt und geordnet sein. Aufgabe der Privatwirtschaft ist es, Personenverkehr, Gütertransport und Logistik zu betreiben. Aufgabe des Staa- tes ist es, eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren, für faire Wettbewerbsregeln zu sorgen sowie den Unternehmen Planungssicherheit zu ge- währleisten. Dabei muss Bürokratie so weit wie möglich vermieden werden. Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft sind leistungsfähige und optimal vernetzte Verkehrswege. Die Koalition bekennt sich zur Notwendigkeit, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und weiter auszubauen. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden wir auf hohem Niveau für Straße, Schiene und Wasserstraße sicherstellen. Die Infrastrukturpolitik in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Erhalt sowie Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind weit hinter dem Bedarf zu- rückgeblieben. Entscheidende Schwächen waren die kontinuierliche Unterfinan- zierung, schwankende Haushaltslinien und die Effizienz- sowie Transparenzdefizi- te bei Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb. Der Bundesverkehrswegeplan muss an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklun- gen angepasst werden. Wir werden in dieser Legislaturperiode die Bedarfspläne in den Ausbaugesetzen überprüfen, kurzfristig alle gesetzlichen Spielräume für mehr Flexibilität nutzen und vorbereitend für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eine neue Grundkonzeption erarbeiten, mit der auch ein Wasserstraßen- ausbaugesetz vorbereitet wird. Wir werden zudem prüfen, inwieweit auch Investi- tionen in Verkehrslenkungs- und Verkehrsmanagementsysteme in den BVWP aufgenommen werden können. Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) werden wir weiterent...
Mobilität. Bei einem der obengenannten Schadensereignissen, bei denen das Fahrrad schadensbedingt nicht mehr nutzbar ist, ersetzt die Versicherung a) die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchstens für die Dauer von 14 Tagen bis zu einem Höchstbetrag von 150 € einschl. Mehrwertsteuer. b) Die Kosten für den Transport vom Schadenort zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb, wenn das Fahrrad aufgrund der Beschädigung oder des Abhandenkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr fahr- tüchtig ist.