Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Musterklauseln

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In allen wissenschaftlichen Fakultäten der Universität werden Doktoranden- studien angeboten. Für eine Promotion sind 219 Studierende immatrikuliert. Im Prüfungsjahr 2003/04 sind 47 Promotionen (davon 19 Promovendinnen) abgeschlossen worden. Die Promotionsquote (Anzahl der Promotionen pro Professur – ausgehend von 132 Professorenstellen ohne den Fachbereich Soziale Arbeit [FH] mit 16 Stellen, da diese grundsätzlich nicht promotions- berechtigt sind) liegt gegenwärtig bei 0,4. Im Kalenderjahr 2004 sind 8 Habi- litationen (davon eine Habilitandin) abgeschlossen worden. Die Habilitati- onsquote wird auf Grund der besonderen Fächerstruktur der Universität Bamberg trotz Einführung der Juniorprofessuren auf diesem Stand gehal- ten. Die Promotionsquote wird bis zum Ende der Laufzeit dieser Vereinba- rung um etwa 0,2 auf 0,6 steigen. Derzeit hat die Universität Bamberg drei Graduiertenkollegs. In Kooperation mit der Universität Würzburg ist ein zusätzliches, gemeinsames Graduier- tenkolleg „Biopsychologie“ im Aufbau. An weiteren Förderungsmaßnahmen zur Eliteförderung nahm die Universi- tät Bamberg mit gutem Erfolg teil (z.B. Graduiertenförderung im Elitenetz- werk Bayern). Nahziele bis zum Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung sind: o die Erhöhung der Anzahl der Promotionen und der Promotionsquote; o die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen (Erhöhung der Frau- enquote bei Promotionen und Habilitationen – auch im Zusammenhang mit den intensiven Bemühungen um eine „familiengerechte Universi- tät“). Weiter beabsichtigt die Universität Bamberg - angemessen zur Größe und Fächerstruktur der Universität - eine Anzahl von bis zu fünf Juniorprofessu- ren einzurichten. Dieses Ziel soll bis einschließlich Sommersemester 2008 erreicht werden. Die Universität beantragt Juniorprofessuren im Rahmen des hochschulübergreifenden Wettbewerbs zur Verteilung des Stellenrück- flusses im Innovationsfonds.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die TUM erkennt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als grundle- gende universitäre Aufgabe an. Nachwuchswissenschaftler übernehmen nicht nur bereits heute Kernaufgaben in Lehre und Forschung, sondern sind auch die Verant- wortungsträger von morgen. Die TUM fühlt sich daher besonders verpflichtet, qualifi- zierte Nachwuchswissenschaftler auf dem Weg zur wissenschaftlichen Elite best- möglich zu unterstützen. Durch die gezielte Nachwuchsförderung im Rahmen der geplanten TUM Graduate School (vgl. Abschnitt 3.3) wird besonders befähigten Doktorandinnen und Dokto- randen die Möglichkeit eröffnet, an einem strukturierten Promotionsprogramm teilzu- nehmen. Die Einbindung in ein übergreifendes Forschungsprogramm auf hohem Ni- veau legt den Grundstein für eine qualitätsorientierte Nachwuchsförderung. Die TUM hat ihre Leistung bezogen auf die Einrichtung von Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen in der Vergangenheit erfolgreich steigern können. In den letzten 2 Jahren sind zwei DFG Graduiertenkollegs (GRK 1373, GRK 1482) und zwei Gra- duiertenschulen (IGSSE, GSISH) neu gestartet, jeweils mit Sprecherschaft durch die TUM. Bis zum Ende der Laufzeit der Zielvereinbarung sollen zwei weitere Graduiertenkol- legs eingerichtet werden, die durch die DFG oder andere externe wie auch interne Quellen finanziert und in die TUM Graduate School integriert werden. Zur Erschließung von Begabungsreserven im Fachhochschulbereich und im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit der Hochschularten wird die TUM einen zeitlich begrenzten Modellversuch zur kooperativen Promotion starten, der zum Ende der Laufzeit der Zielvereinbarung einer Evaluation unterliegt. Unter Einhaltung der im Statut der TUM Graduate School vorgegebenen Qualitätsstandards soll die Möglich- keit eröffnet werden, dass geeigneten Fachhochschulabsolventen nicht nur weiterhin der in der Vergangenheit an der TUM bereits geebnete Weg zur Promotion freisteht, sondern auch eine kooperative Betreuung von Promotionsvorhaben durch Fach- hochschul-Professoren in Zweitgutachterschaft erfolgen kann. Die TUM wird die rechtlichen Voraussetzungen hierfür schaffen und die erforderlichen Änderungen der Promotionsordnung herbeiführen. Die näheren Regelungen zur Ausgestaltung, Qua- litätssicherung und Modellevaluierung werden darin niedergelegt.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. 4.1 Strukturiertes Programm zur Begleitung von Forschungsarbeiten: Die Universität etabliert bis zum Wintersemester 2016/2017 ein Graduiertenprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, um die Forschung in den Bildungswissenschaften und in den Fachwissenschaften mit Bezug zu fachdidaktischen Fragestellungen zu stärken. Das Programm umfasst neben der Formulierung organisatorischer Rahmenbedingungen auch Aussagen zum thematischen Profil, zu den beteiligten Einrichtungen und zur Rekrutierung der Nachwuchswissenschaftler und Nach- wuchswissenschaftlerinnen.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. (1) Im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Arti- kel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes vom 16.06.2016; bekannt gemacht am 19.10.2016) unterstützt das Land die antragsberechtigten Hochschulen, indem es entsprechend der Anzahl der geförderten Tenure-Track-Professuren zusätzliche undotierte Planstellen der Bes.-Gr. W 1 zur Verfügung stellt sowie die vorüberge- hende Umwandlung von vorhandenen Planstellen der Bes.-Gr. W 1 in Planstellen der Bes.-Gr. W 2 ermöglicht, soweit dies für die Schaffung von unbefristeten Pro- fessuren (Anschlussstellen im Sinne des Bund-Länder-Programms) erforderlich ist. Das Land wirkt außerdem darauf hin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die in § 3 Nummer 1 Satz 2 bis 3 der Verwaltungsvereinbarung genannten zusätzli- chen Verlängerungsjahre bei Geburt oder Adoption eines Kindes zu schaffen.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. 4.6.1 Die Universität nimmt in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit durchschnittlich 300 Promotionen pro Jahr und 50 Habilitationen pro Jahr einen vorderen Platz in Bayern ein.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. 5.1 Strukturiertes Programm zur Begleitung von Forschungsarbeiten: Die Universität entwickelt die unter Punkt 5 des „Strukturkonzepts für die Fakultät für Humanwissenschaften“ stichpunktartig benannten Forschungsaktivitäten in der Lehrerbildung zu einem Konzept für die Forschung im Bereich der Lehrerbildung weiter, das auch strategische Aspekte umfasst. In diesem Zusammen- hang etabliert sie bis zum Wintersemester 2021/2022 ein Graduiertenprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, um die Forschung in den Bildungswissenschaften und in den Fachwissenschaften mit Bezug zu fachdidaktischen Fragestellungen zu stärken. Das Pro- gramm umfasst neben der Formulierung organisatorischer Rahmenbedingungen auch Aussagen zum thematischen Profil, zu den beteiligten Einrichtungen und zur Rekrutierung der Nachwuchs- wissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die LBG wird in der LV-Periode die Vereinheitlichung von Funktionsbezeichnungen und damit eine Voraussetzung für die Verbesserung der internen und externen Anschlussfähigkeit schaffen. Dies ist essentiell, um laufende Diskussionen auf Europäischer Ebene zur Harmonisierung der Karriere- und Gehaltsmodelle von Forschenden (Charter und Code) mitgestalten zu können. In allen Instituten werden von den wissenschaftlichen Leiterinnen und Leitern sowohl Pre- als auch Post-Docs in ihrer wissenschaftlichen Weiterentwicklung unterstützt. Dazu zählt die Betreuung von Doktoraten, die auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LBG im Rahmen von Doktoratsprogrammen an der Universität erfolgen. Ausbildung durch Forschung ist eine wichtige Funktion der LBG und die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Bei neu zu gründenden LBI wird auf die Karriereperspektiven für early-stage Forschende, vor allem im klinischen Bereich sowie für das Gesundheitswesen insgesamt, Bedacht genommen. Diese Berücksichtigung findet sich in den dementsprechenden Ausschreibungsrichtlinien wieder. Maßnahme/n Referenz strategisches Entwicklungsdokument Umsetzungs- zeitraum Überprüfung der Maßnahmen- setzung Vereinheitlichung von Funktionsbezeichnungen und Verbesserung der internen und externen Anschlussfähigkeit Entwicklungsplan, FTI-Pakt und Strategie 2022 f. Leistungsbericht Strukturierte Einbindung der Nachwuchsforschenden in Doktoratsprogramme der Universitäten Forschungs- und Technologiebericht (FTB), Entwicklungsplan 2022 f. Leistungsbericht Gleichstellung und Diversität werden in einem Gleichstellungsplan konkretisiert. Darüber hinaus hat die LBG die Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber im Jahr 2020 erhalten und wird die Umsetzung der dementsprechenden Maßnahmen in den nächsten zwei Jahren wahrnehmen. Neben der Beschäftigung mit Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgt eine Fokussierung auf die Verwendung gendergerechter Sprache, Gleichstellungsmonitoring durch Datenanalysen sowie Gendersensibilisierung in den Bereichen Personalaufnahme und Personalentwicklung. Maßnahme/n Referenz strategisches Entwicklungsdokument Umsetzungs- zeitraum Überprüfung der Maßnahmen- setzung Entwicklung eines Entwicklungsplan, Q2/2022 Übermittlung des Gleichstellungsplans Erwartungsschreiben, FTI- Plans an das unter Berücksichtigung Pakt, Horizon Europe BMBWF von EU-Vorgaben Kommunikation zu einheitlicher gendergerechter Spr...
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Fächerbereiche im Sinn der Nrn. 2.2. werden in den Jahren 2006-2008 Graduiertenkollege konzipieren und bei der DFG beantragen (siehe Nr. 2.2). • Die Universität plant die Einrichtung von mindestens jeweils einer Junior- professur in den Jahren 2006, 2007 und 2008. • Durch Maßnahmen und Programme im Rahmen des Gender- Mainstreaming-Projekts (siehe Nr. 3.6) wird die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es existiert bereits ein universitäts- und forschungseinrichtungsübergreifendes agroökonomi- sches Promotionsprogramm, an dem die MLU beteiligt ist2. Dies erfolgt unter dem Dach der INGRA und in enger Abstimmung mit den Universitäten in Berlin (HU) und Rostock. Bis Ende 2010 wird das Programm evaluiert. Aufbauend auf Erfahrungen aus diesem Programm wer- den folgende weitere Programme für strukturierte Promotionen in den naturwissenschaftlich ausgerichteten Arbeitsbereichen vorbereitet: - Eine Nachwuchsgruppe wird ab 2009 am IZN eingerichtet und in enger Zusammenarbeit mit den Naturwissenschaftlichen Fakultäten I und III und den Leibniz-Instituten unterstützt. - Ebenfalls unter dem Dach des IZN soll eine durch Drittmittel geförderte Graduiertenschule 2 http:/xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx errichtet werden.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Einräumung möglichst guter Forschungs-, Arbeits- und Entwicklungsbedingungen (z. B. im Rahmen des Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx)