Common use of Füllungen Clause in Contracts

Füllungen. Wiederholungsfüllungen innerhalb von zwei Jahren können zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden bei - Milchzahnfüllungen, - Zahnhalsfüllungen, - mehr als dreiflächigen Füllungen, - Eckenaufbauten im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekanten, - Fällen, in denen besondere Umstände (z. B. Bruxismus oder Vorerkrankungen) vorlie- gen, die der Zahnarzt auf dem Krankenblatt festhält. Wiederholungsfüllungen können nicht abgerechnet werden, wenn ein Verschulden des Zahnarztes festgestellt wird.

Appears in 9 contracts

Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z)