Common use of Für die Mitversicherung von Vermögensschäden Clause in Contracts

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungen); – planender, beratender, bau­ oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­, Kredit­, Versicherungs­, Grund­ stücks­, Leasing­ oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor­ und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungen); – planender, beratender, bau­ oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­, Kredit­, Versicherungs­, Grund­ stücks­, Leasing­ oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor­ und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht EXCLUSIV Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €10.000.000 Euro.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o- der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ Unterschla- gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht Jagdhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur VerfügungVer- fügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUn- terschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUn- terschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht Wassersporthaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o- der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ Unterschla- gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungen); – planender, beratender, bau­ oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­, Kredit­, Versicherungs­, Grund­ stücks­, Leasing­ oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor­ und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht Jagdhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur VerfügungVer­ fügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden Vermögensschäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus SchadenereignissenSchadenereig- nissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungenErschütterungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher gutachterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grundstücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGe- schäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUnterschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, ÜbersetzungÜberset- zung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftrag- gebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung Ersatzleistung für die Bauherrenhaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 € je Versicherungsfall.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o- der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ Unterschla- gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht Wassersporthaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o- der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ Unterschla- gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o- der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ Unterschla- gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 € je Versicherungsfall.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden Vermögensschäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus SchadenereignissenSchadenereig- nissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungenErschütterungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher gutachterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grundstücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGe- schäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUnterschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, ÜbersetzungÜberset- zung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftrag- gebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung Ersatzleistung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden Vermögensschäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus SchadenereignissenSchadenereig- nissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungenErschütterungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher gutachterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grundstücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGe- schäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUnterschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, ÜbersetzungÜberset- zung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftrag- gebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung Ersatzleistung für die Bauherrenhaftpflicht Jagdhaftpflicht die Grundversicherungssumme Grundversiche- rungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUn- terschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden Vermögensschäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus SchadenereignissenSchadenereig- nissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungenErschütterungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher gutachterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grundstücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGe- schäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUnterschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, ÜbersetzungÜberset- zung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftrag- gebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme Grundversi- cherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €10.000.000 Euro.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungen); – planender, beratender, bau­ oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­, Kredit­, Versicherungs­, Grund­ stücks­, Leasing­ oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor­ und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungen); – planender, beratender, bau­ oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­, Kredit­, Versicherungs­, Grund­ stücks­, Leasing­ oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor­ und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. x.X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht Haus­ und Grundbesitzerhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 € je Versicherungsfall.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungen); – planender, beratender, bau­ oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­, Kredit­, Versicherungs­, Grund­ stücks­, Leasing­ oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, Xxxxxxxx, Vor­ und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung für die Bauherrenhaftpflicht Wassersporthaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ schäden Vermögensschäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus SchadenereignissenSchadenereig- nissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ terungenErschütterungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ achterlicher gutachterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grundstücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen GeschäftenGe- schäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUnterschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, ÜbersetzungÜberset- zung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers Auftrag- gebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ tung Ersatzleistung für die Bauherrenhaftpflicht Wassersporthaftpflicht die Grundversicherungssumme Grundver- sicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUn- terschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 € je Versicherungs- fall.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUn- terschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertrages Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ vorgängen Zah- lungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ gungUn- terschlagung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht Jagdhaftpflicht die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.

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Für die Mitversicherung von Vermögensschäden. Im Rahmen dieses Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögens­ Vermögens- schäden im Sinne von Ziffer 2 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus: – Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage o­ der oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen; – Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschüt­ Erschüt- terungen); – planender, beratender, bau­ bau- oder montageleitender, prüfender oder gut­ gut- achterlicher Tätigkeit; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld­Geld-, Kredit­Kredit-, Versicherungs­Versicherungs-, Grund­ stücks­Grund- stücks-, Leasing­ Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs­ Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschla­ Unterschla- gung; – der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten; – Nichteinhaltung von Fristen, XxxxxxxxTerminen, Vor­ Vor- und Kostenanschlägen; – Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; – Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung; – vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung; – Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis­ Ersatzleis- tung für die Bauherrenhaftpflicht EXCLUSIV Fair Play Direkt die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €10.000.000 Euro.

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