Garanti Musterklauseln

Garanti. Om enheten är defekt har du rätt att åberopa köparens lagstadgade rättigheter vid defekter. Användningen av dessa rättigheter är kostnadsfri. Dessa rättigheter måste göras gällande mot din avtalspartner, det vill säga återförsäljaren från vilken du köpte enheten. Det som avtalats mellan dig och återförsäljaren måste följas. Följande garanti begränsar inte dina lagstadgade rättigheter i händelse av defekter. Detta är en tjänst som vi som tillverkare frivilligt ochi tillägg har tagit på oss.
Garanti. Hvis apparatet er defekt, har du rett til kjøperens lovfestede rettigheter ved mangler. Bruken av disse rettighetene er gratis. Disse rettighetene må gjøres gjeldende overfor din kontraktspartner, det vil si forhandleren du kjøpte apparatet av. De kontraktmessige avtalene mellom deg og forhandleren må overholdes. Følgende garanti begrenser ikke dine lovbestemte rettigheter i tilfelle av mangler. Dette er en tjeneste som vi som produsent frivillig og i tillegg har tatt på oss.
Garanti. (1) Maddi veya hukuki ayıplarda İşi Verenin hakları (yanlış veya eksik mal gönderilmesi veya uygun olmayan montaj yapılması veya eksik montaj talimatı gibi durumlar dâhil olmak üzere) aksi bir anlaşma yapılmamışsa kanuni düzenlemeler geçerlidir. (2) Ayıplı mal teslimi durumunun dayanağı malların özellikleri hakkında varılan mutabakattır. Malların özellikleri ile ilgili mutabakat olarak sipariş teyidi (bu sipariş teyidi alındıktan sonra 5 iş günü içinde sipariş teyidine itiraz edilmediyse), üzerindeki tüm bilgiler kabul edilir. (3) İşi Verenin diğer üçüncü kişilerin yaptığı halka açık açıklamalar (örneğin reklamlar) nedeniyle satın alma kararının etkilendiği ve bunu Burger’a bildirmediği takdirde Burger herhangi bir sorumluluk üstlenmez. (4) İşi Verenin ayıp taleplerinin oluşabilmesi için kanuni inceleme ve ayıp bildirme zorunluluğunu yerine getirmiş olması gerekir (Alman Ticaret Kanunu HGB Madde 377, 381). İşi Verenin veya İşi Verenin belirlediği üçüncü kişilere teslim edilen mallar teslim alınır alınmaz derhal herhangi bir ayıp olup olmadığı titizlikle kontrol edilmelidir (nakliyeden doğan ayıplar dâhil olmak üzere). Tespit edilen nakliye ayıpları derhal konşimento veya irsaliye üzerine kaydedilmeli ve nakliyeci tarafından onaylanması gerekmektedir. İşi Verenin malları teslim aldığında derhal yapacağı detaylı inceleme sonucu fark edeceği ayıpları yedi gün içinde Burger’a yazılı ayıp ve hasar beyanı şeklinde bildirmez ise bu ayıpları kabul etmiş sayılır. Başka ayıp ve hasarlar için İşi Veren bu ayıp ve hasarları fark ettiği andan itibaren yedi iş günü içinde Burger’a bildirmek zorundadır. Aksi takdirde bu ayıp ve hasarları kabul etmiş sayılır. Ancak malların normal kullanımı sırasında ayıp ve hasarları İş Veren daha önce görmüş ise bu önceki tarih itibariyle ayıp ve hasar beyanı için esas alınır. (5) Ayıp ve hasar beyanı üzerine yeniden gönderilen malları Xxx Xxxxx en geç kendi müşterisine gittiği anda kontrol etmek zorundadır. (6) Teslim edilen mallardaki maddi ayıp ve hasarlar durumunda Burger uygun ve makul bir süre içinde ve kendisi seçmek üzere ya ayıplı veya hasarlı malları onarım yoluyla düzeltecek ya da ikame teslimatta bulunacaktır. Aynen ifa söz konusu olması durumunda ve Burger ilk siparişte montajı üstlenmediyse ayıp veya hasarlı malın yerinden sökülmesi ve yeniden monte etme işlemini içermez. Ayıp ve hasarlı malın aynen ifası mümkün olmayınca veya İş Verenin aynen ifa için vermesi gereken süresi neticesiz geçmişse veya kanuni düzenlemeler açıs...
Garanti. 1. Tedarikçi, kendisi tarafından teslim edilen bütün malların ve verdiği bütün hizmetlerin, en son teknolojiye uygun olduğunu, ilgili yasal hükümlere ve resmi makamların, meslek odalarının ve meslek birliklerinin kurallarına ve yönetmeliklerine uygun olduğunu garanti eder. Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. 2. Alle in einer mit uns vereinbarten Zeichnung angegebenen Maße werden vom Lieferanten gewährleistet. Dies gilt auch für sonstige technische Vereinbarungen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der Lieferant hierzu unsere vorherige schriftliche Einwilligung einholen. Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten wird durch diese Einwilligung nicht berührt. 3. Die Wareneingangsprüfung bei uns beschränkt sich, sofern nicht abweichend vereinbart, auf äußerlich erkennbare Transportschäden sowie auf die Feststellung der Menge und Identität der bestellten Waren anhand der Lieferpapiere. Dabei festgestellte Mängel sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn wir sie dem Lieferanten innerhalb von 2 Werktagen seit Eingang der Ware bei uns mitteilen. Verdeckte Mängel sind jedenfalls rechtzeitig gerügt, wenn deren Mitteilung ebenfalls innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung an den Lieferanten erfolgt Diese Beschränkungen gelten nicht für Verdeckte Mängel, die durch eine übliche Untersuchung nicht entdeckt werden können. 4. Der Lieferant wird nach Eingang der Mitteilung hinsichtlich eines Mangels unverzüglich eine Fehleranalyse durchführen. Falls erforderlich, unterstützen wir den Lieferanten im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Fehlerfindung. Hierzu werden dem Lieferanten beanstandete Waren im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt. Der Lieferant wird jede Abweichung der beanstandeten Waren von den Vorgaben und Spezifikationen analysieren und alle erforderlichen Untersuchungen durchführen, um die Fehlerquelle zu identifizieren. Anschließend wird der Lieferant die Ursachen der Abweichungen bzw. der Mängel sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur Abstellung und Vorbeugung von Mängeln und deren Auswirkungen kurzfristig schriftlich mitteilen. 5. Durch die Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf unsere Gewährleistungsrechte. 2. Tedarikçi, mutabık kalınan çizimlerde belirtilen tüm ölçülere uymayı garanti eder. İşbu durum diğer teknik anlaşmalar için de geçerlidir. Münferit durumlarda bu kurallardan sapmak gerekirse, tedarikçi bunun için önceden yazılı onayımı...

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  • Garantien Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  • Garantie 37.1. Der LIEFERANT haftet gegenüber dem NICHTVERBRAUCHER-KUNDEN für etwaige Mängel der in Ausführung des VERTRAGS gelieferten Güter ausschließlich im Rahmen der Garantie, die er gegenüber dem Hersteller der Produkte geltend machen kann. Der LIEFERANT kann nach eigenem unanfechtbarem Ermessen den Austausch oder die Reparatur der mangelhaften Güter vornehmen, auch direkt durch den Hersteller. Der LIEFERANT kann jederzeit nach eigenem unanfechtbarem Ermessen und auf eigene Kosten die Reparatur der Güter bei einem Dritten oder beim Hersteller vornehmen. 37.2. Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im VERTRAG hat die Garantie gemäß dem vorherigen Absatz eine Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten ab dem Übergabedatum am vereinbarten Lieferort. Die Garantie für eventuell ersetzte Teile läuft drei Monate nach Austausch ab, jedoch nicht vor dem Ablauf der Garantiezeit der ursprünglich gelieferten Güter. Für reparierte Teile bleibt die Garantiefrist von 12 (zwölf) Monaten ab der ursprünglichen Lieferung bestehen. 37.3. Die Wirksamkeit der Garantie im Sinne dieses Artikels unterliegt der Meldung der offensichtlichen Mängel innerhalb der Ausschlussfrist von 8 (acht) Tagen nach der Übergabe der Güter bzw. der Meldung der verborgenen Mängel innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Feststellung. Der LIEFERANT hat in jedem Fall das Recht, direkt oder auch durch beauftragte Dritte oder durch den Hersteller eine Kontrolle der gemeldeten Mängel durchzuführen. In der Mängelmeldung muss der KUNDE die Vertragsnummer, die Art und die eventuelle Kennnummer des Produkts und eine genaue Beschreibung der festgestellten Mängel angeben. 37.4. Dem VERBRAUCHER-KUNDEN gegenüber haftet der LIEFERANT nach Maßgabe des Gesetzes und innerhalb der gesetzlichen Grenzen. 37.5. Die Garantie gilt unter anderem nicht in folgenden Fällen: - wenn die Güter vom KUNDEN oder von von diesem beauftragten Dritten unsachgemäß oder unter Missachtung der vom LIEFERANTEN gelieferten Anweisungen verwendet oder verwahrt werden und/oder wenn sie vom KUNDEN vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt werden; - bei Verstoß gegen das Änderungsverbot laut Art. 36; - wenn die Güter vom KUNDEN oder von von diesem beauftragten Dritten ohne Genehmigung des LIEFERANTEN repariert wurden; - wenn der KUNDE die Durchführung der Kontrollen laut Abs. 37.3 letzter Satz nicht zulässt; - wenn der KUNDE auf Aufforderung des LIEFERANTEN die angeblich fehlerhaften Güter nicht umgehend zurückgibt; - für Teile, die normalem Verschleiß unterliegen; - bei Mängeln, die dadurch verursacht oder verschlimmert werden, dass die Nutzung der Güter bei technischen Problemen oder Spannungsschwankungen oder aus anderen Gründen, die dem LIEFERANTEN nicht direkt zuzuschreiben sind, nicht unterbrochen wurde; - bei mangelnder Meldung von Phänomenen wie zum Beispiel anormalen Geräuschen, die einen Defekt vorausahnen lassen. 37.6. Der KUNDE unternimmt alle zumutbaren Bemühungen, um die Reparatur und den Austausch innerhalb einer zumutbaren Frist auch unter Berücksichtigung der Komplexität der Mängel vorzunehmen. 37.7. Falls der KUNDE eine von der Garantie abgedeckte Dienstleistung anfordert und der vom LIEFERANTEN beauftragte Techniker feststellt, dass der Fehler oder die Störung dem LIEFERANTEN zuzuschreiben ist, wird die Reparatur umgehend vorgenommen oder der Austausch der Güter oder der fehlerhaften Teile geplant. 37.8. Unbeschadet der oben genannten Garantiebeschränkungen hat der LIEFERANT in jedem Fall auf eigene Kosten für die Beseitigung von Fehlern und/oder Störungen zu sorgen, die einzig und allein die Ladeinfrastruktur betreffen. In keinem Fall deckt die Garantie Fehler und/oder Störungen ab, die auf die Versorgungsanlage der Ladeinfrastruktur zurückzuführen sind. Stellt daher der vom LIEFERANTEN entsandte Techniker gemäß den vorherigen Absätzen fest, dass der Fehler und/oder die Störung auf die Elektroanlage zurückzuführen ist, die die Ladeinfrastruktur versorgt, gehen alle Aufwendungen für die Wiederherstellung des Dienstes zu Lasten des KUNDEN. In diesem Fall zahlt der KUNDE dem LIEFERANTEN die Einsatzgebühr gemäß der auf der Website verfügbaren und aktualisierten Preisliste. 37.9. Sollte der vom LIEFERANTEN entsandte Techniker hingegen feststellen, dass eine der Ursachen besteht, für welche die Garantie im Sinne von Abs. 37.5 dieser ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN nicht wirksam ist, muss der KUNDE dem LIEFERANTEN die Kosten für den Einsatz basierend auf einem Kostenvoranschlag erstatten, der durch einen vom LIEFERANTEN nach seinem Ermessen ausgewählten Drittlieferanten erstellt wird. Für diese Leistungen und die Leistungen nach Ablauf der Garantiezeit stellt der LIEFERANT dem KUNDEN die für Materialien, Ersatzteile und Arbeitszeit fälligen Beträge in Rechnung. 37.10. Die Reparatur oder der Austausch der mangelhaften Güter stellt die einzigen verfügbaren Abhilfen mit Bezug auf die Garantieverpflichtungen dar.