Garantiefall Musterklauseln

Garantiefall. 4.1 Ein Garantiefall liegt dann vor, wenn trotz positi- ver Rückmeldung an den Vertragspartner ein gi- ropay Überweisungsauftrag nicht ausgeführt wird, so dass der Zahlungsbetrag nicht dem ange- gebenen Konto des Vertragspartners gutge- schrieben wird. 4.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Garan- tiefall den Zahlungsanspruch aus der Zahlungsga- rantie spätestens innerhalb von einer Woche nach Eingang der positiven Rückmeldung schrift- lich per E-Mail an Concardis an die Adresse: ga- xxxxxxxxxxxxx@Xxxxxxxxx.xx zu erheben. Dabei sind die folgenden Informationen über die be- treffende Transaktion zu übermitteln: a) internalTxID (alphanumerisch, 10 Ziffern) b) Tx Timestamp (timestamp der Transaktion) c) Bankleitzahl (alphanumerisch, 8 Ziffern) d) Betrag Sollte der Vertragspartner den Zahlungsanspruch nicht innerhalb der ihm von Concardis genannten Frist geltend machen, so kann er sich nach Frist- ablauf nicht mehr auf die Zahlungsgarantie beru- fen. 4.3 Concardis wird nach Erhalt der Informationen ge- mäß Teil J Ziffer 4.2 diese unverzüglich an den gi- ropay Betreiber übermitteln und dem Vertrags- partner die entsprechende Mitteilung des giropay Betreibers bzw. des jeweiligen Kreditin- stituts übermitteln. 4.4 Sofern es sich um eine berechtigte Garantiean- frage handelt, wird das jeweilige Kreditinstitut den Überweisungsauftrag ausführen und dem Vertragspartner den Betrag der beanstandeten giropay Überweisung gutschreiben. Eine berech- tigte Garantieanfrage liegt dann vor, wenn der Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Vertragspartner ein tatsächliches und berechtig- tes Interesse daran hat, eine entsprechende Ga- rantieanfrage an Concardis zu übermitteln. Der Vertragspartner trägt die Darlegungs- und Be- weislast für das Vorliegen dieses Interesses. Im Falle einer nicht berechtigten Garantieanfrage erfolgt keine Zahlung an den Vertragspartner.
Garantiefall. 3.1. Der Garantiefall liegt vor, wenn - das erfasste Produkt einen von FRONIUS zu verantwortenden Material oder Verarbeitungsfehler aufweist, - dieser Fehler den Betrieb des erfassten Produkts beeinträchtigt, - der Fehler während des gewöhnlichen Gebrauchs des erfassten Produktes auftritt, - und der Anspruch des Garantieberechtigten nicht aufgrund der Bestimmungen des Abschnittes 5 (Garantieausschlüsse) ausgeschlossen ist. 3.2. Xxxxxx, die keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Produkts haben (Optische Beeinträchtigungen, Schönheitsfehler), fallen nicht unter diese Garantie.
Garantiefall. 4.1 Nach dem Ablauf der vertraglich gewährten Garantie (Sachgewährleistung) gemäss Kaufvertrag über den geschützten Gegenstand verlängert Helvetic Warranty die Garantie auf 5 Jahre für Mängel, die auf einen Material- oder Herstellungsfehler („Garantiefall“) zurückzuführen sind. Die Prüfungs- und Rügeobliegenheit des Kunden richten sich nach der gesetzlichen Regelung. Die Abtretung von Garantieansprüchen ist ausgeschlossen. 4.2 Nicht um einen Garantiefall handelt es sich in den folgenden Fällen: • Mängel aufgrund Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung oder übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung oder Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen des Herstellers. Im Zweifelsfalle sind die Garantiebestimmungen des Geräteherstellers massgebend • Normale Verschleisserscheinungen • Schäden die durch Schläge, übermässige Hitze- bzw. Kälteeinwirkung, Blitzschlag, Wasser oder Feuchtigkeit, Sand, Feuer, höhere Gewalt, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung (äussere Einwirkung) oder andere von Helvetic Warranty nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind • Bei einem technischen Eingriff, fehlerhaften Transport und/oder Lagerung bzw. fehlerhafte Montage/Einbau durch den Kunden • Xxxxxxx, die vom Kunden selbst oder eigenmächtig durch von ihm beauftrage Dritte behoben werden • Schäden, die unter die Garantie oder Haftpflicht des Herstellers oder eines Dritten fallen • Schäden, die zu einer Rückrufaktion seitens des Herstellers führen • Kosten, wenn kein Defekt an dem Gerät festgestellt werden kann
Garantiefall a) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen übermittelt der Kunde (Garantienehmer) dem Garantiegeber (HIFI- REGLER) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach dem Garantiefall, die Kaufrechnung für das geschützte und defekte Gerät mit der darauf ausgewie- senen 5 Jahre Premium Garantie. b) Bei Einbruchdiebstahl und Raub hat der Kunde (Garan- tienehmer) dem Garantiegeber (HIFI-REGLER) unver- züglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach dem Garantiefall, die Kaufrechnung für das geschützte und defekte Gerät mit der darauf ausgewiesenen 5 Jahre Premium Garantie und den Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei einzureichen.
Garantiefall. 4.1 Für Mängel, die auf einen Material- oder Herstellungsfehler („Garantiefall“) zurückzuführen sind, gewährt Media Markt dem Kunden eine Garantie während 5 Jahren. Die Prüfungs- und Rügeobliegenheit des Kunden richten sich nach der gesetzlichen Regelung. Die Abtretung von Garantieansprüchen ist ausgeschlossen. 4.2 Nicht um einen Garantiefall handelt es sich in den folgenden Fällen: (1) Normale Verschleisserscheinungen (bei Kaffeemaschinen sind das z.B. Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile etc.). (2) Mängel aufgrund Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung oder übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung oder Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen des Herstellers (gilt z.B. bei Kaffeemaschinen auch für nicht durchgeführte Entkalkungen und Fremdkörper im Mahlwerk). Im Zweifelsfalle sind die Garantiebestimmungen des Geräteherstellers massgebend. (3) Schäden die durch Schläge, übermässige Hitze- bzw. Kälteeinwirkung, Blitzschlag, Wasser oder Feuchtigkeit, Sand, Feuer, höhere Gewalt, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Media Markt nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind. (4) Bei einem technischen Eingriff, fehlerhaften Transport und/oder Lagerung bzw. fehlerhafte Montage/Einbau durch den Kunden.
Garantiefall. Voraussetzung für die Eintrittspflicht ist ein Schaden, für den ein Funktionsausfall an einem ga- rantiegedeckten Teil im Sinne der vorstehenden Garantiebedingungen ursächlich ist und für den kein Leistungsausschluss besteht. Erstattet werden die für eine Reparatur aufzuwendenden Kosten unter Berücksichtigung der Erstattungshöchstgrenzen.
Garantiefall a) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen legt der Kunde beim Fachhändler die 2plus3 Garantie und die 2plus3 Garantie-Bestätigung vor. b) Rechnungen hat der Kunde WERTGARANTIE innerhalb von 1 Monat nach Reparatur mit der ausge- füllten Reparatur-Meldung einzureichen. Aus der Rechnung müssen die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise sowie Wegegelder im Einzelnen zu ersehen sein. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch WERTGARANTIE auf die Dauer von einem Monat nach Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten. c) Bei Einbruchdiebstahl und Raub hat der Kunde WERTGARANTIE innerhalb von 1 Monat den Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei sowie die Originalrechnung für die Kostenbeteiligung zur Ersatzbeschaffung der versicherten Sache einzureichen.

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  • Garantie Als het apparaat defect is, heeft u bij defecten recht op de wettelijke garantie van de koper. De aanspraak op deze rechten is gratis. Deze rechten moeten tegenover uw contractpartner worden gedaan, d.w.z. de dealer bij wie u het apparaat heeft gekocht. De contractuele afspraken tussen u en de dealer moeten worden nageleefd. Middels deze garantie zijn uw wettelijke rechten in geval van een defect gegarandeerd. Dit is van ons als de fabrikant een vrijwillige en aanvullende bepaling.

  • Garantien Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Todesfallleistung 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 5.5 wird hingewiesen. 2.5.2 Höhe der Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme gezahlt.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Automatisierte Entscheidungsfindung Zur Begründung und Durchführung dieses Vertrages findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

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