Laufzeit/Kündigung/Sonstiges Musterklauseln

Laufzeit/Kündigung/Sonstiges. 6.1 Die Laufzeit der DCC-Option entspricht der Laufzeit der Servicevereinbarung zwischen Concardis und dem Ver- tragspartner. Davon unberührt bleibt das Recht zur frist- losen Kündigung der DCC-Option aus wichtigem Grund. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 6.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn der Vertrags- partner wiederholt ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der Rechnungs- währung seiner Kreditkarte einreicht oder falls Visa o- der Mastercard den Vertragspartner wegen wiederhol- ter Verstöße gegen diese Hinweispflicht von der Teilnahme am Umrechnungsservice ausschließt. 6.3 Concardis ist berechtigt, die DCC-Option an neue Ent- wicklungen sowie Anforderungen des Gesetzgebers oder von Mastercard und/oder Visa anzupassen, vo- rausgesetzt, diese Änderungen verändern den Service, die Vergütung und den DCC-Ertragssatz nicht grundle- gend und führen nicht ohne Zustimmung des Vertrags- partners zu zusätzlichen Kosten.
Laufzeit/Kündigung/Sonstiges. 6.1 Die Laufzeit der DCC-Option entspricht der Laufzeit der Ser- vicevereinbarung zwischen ConCardis und dem Vertrags- partner. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung der DCC-Option aus wichtigem Grund. 6.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch ConCar- dis liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner wie- derholt ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der Rechnungswährung seiner Kredit- karte einreicht oder falls Visa Europe/International oder MasterCard Worldwide den Vertragspartner wegen wieder- holter Verstöße gegen diese Hinweispflicht von der Teilnah- me am Umrechnungsservice ausschließt. 6.3 ConCardis ist berechtigt, die DCC-Option an neue Entwick- lungen sowie Anforderungen des Gesetzgebers oder von MasterCard Worldwide oder Visa Europe/International an- zupassen, vorausgesetzt, diese Änderungen verändern den Service nicht grundlegend, verändern die Vergütung und den DCC-Ertragssatz nicht grundlegend und führen nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners zu zusätzlichen Kosten.
Laufzeit/Kündigung/Sonstiges. 6.1 Die Laufzeit der eDCC-Option entspricht der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Concardis und dem Vertragspartner über die Akzeptanz und Abrechnung von Mastercard-/Maestro- und Visa- /Visa-Electron-/V-PAY-Kartendaten, die schriftlich, fernmündlich oder über das Internet übermittelt werden („Akzeptanzvereinbarung“) in der Weise, dass mit Beendigung der Akzeptanzvereinbarung auch die die Möglichkeit der eDCC-Option endet, diese aber auch unabhängig von der Akzeptanzvereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei gekündigt werden kann. 6.2 Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung der eDCC-Option aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner wiederholt ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der Rechnungswährung seiner Kreditkarte einreicht oder falls Visa Europe/International oder Mastercard Worldwide den Vertragspartner wegen wiederholter Verstöße gegen diese Hinweispflicht von der Teilnahme am Umrechnungsservice ausschließen. 6.3 Concardis ist berechtigt, die eDCC-Option an neue Entwicklungen sowie Anforderungen des Gesetzgebers oder von Mastercard Worldwide und/oder Visa Europe/International anzupassen, vorausgesetzt diese Änderungen verändern den Service, die Vergütung und den eDCC- Ertragssatz nicht grundlegend und führen nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners zu zusätzlichen Kosten. 15_3296_3.0_DE_de/Stand 06/2020 für die Concardis Payengine 1. Der Vertragspartner muss sich mindestens einmal pro Werktag in seinen Concardis Account einloggen, um zu prüfen, ob Mitteilungen von Concardis eingegangen sind. Diese Regelung gilt nicht bei Abschluss einer Servicevereinbarung „Concardis Payengine xxxx.xxx“, Servicevereinbarung „Concardis Payengine speed.up“ sowie Servicevereinbarung „Concardis Payengine Start Now“. 2. Der Vertragspartner muss den Zugang zur Concardis Plattform auf diejenigen Personen beschränken, deren Tätigkeit einen solchen Zugang erfordert. Außerdem muss der Vertragspartner den Personen Zugangsprivilegien zuweisen, die auf der Job- Kategorie sowie der Funktion basieren. 3. Der Vertragspartner ist sich darüber im Klaren, dass ein Betrugsrisiko besteht, wenn ein Account kompromittiert wurde. Der Vertragspartner muss so handeln, dass die Systeme und Informationen von Concardis geschützt sind. Der Vertragspartner muss dem Concardis Support-Team jedweden verdächtigen ...
Laufzeit/Kündigung/Sonstiges. 6.1 Die Laufzeit der DCC-Option entspricht der Lauf- zeit der Servicevereinbarung zwischen Concardis und dem Vertragspartner. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung der DCC-Option aus wichtigem Grund. 6.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner wiederholt ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der Rechnungswährung seiner Kreditkarte ein- reicht oder falls Visa oder Mastercard den Ver- tragspartner wegen wiederholter Verstöße ge- gen diese Hinweispflicht von der Teilnahme am Umrechnungsservice ausschließt. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 6.3 Concardis ist berechtigt, die DCC-Option an neue Entwicklungen sowie Anforderungen des Gesetz- gebers oder von Mastercard und/oder Visa anzu- passen, vorausgesetzt, diese Änderungen verän- dern den Service, die Vergütung und den DCC- Ertragssatz nicht grundlegend und führen nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners zu zu- sätzlichen Kosten. Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten I Sonderbedingungen Kontaktloses Bezahlen
Laufzeit/Kündigung/Sonstiges. 30.7.1 Die Laufzeit des DCC-Service ist unbestimmt und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung des DCC-Service aus wichtigem Grund. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch die VR Payment liegt insbesondere vor, wenn die AKZEPTANZSTELLE gegen ihre Verpflichtungen aus Ziff. 30.3.3 verstößt oder wiederholt ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der Währung seiner Kreditkarte einreicht oder falls Visa oder Mastercard die AKZEPTANZSTELLE wegen wiederholter Verstöße gegen diese Hinweispflicht von der Teilnahme am Umrechnungsservice ausschließt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die VR Payment liegt außerdem auch dann vor, wenn der Vertrag mit dem von der VR Pay- ment beauftragten Dienstleister (siehe Ziff. 30.2.) endet. 30.7.2 Die VR Payment ist berechtigt, den DCC-Service an neue Entwicklungen sowie Anforderungen des Gesetzgebers oder von Mastercard oder Visa anzupassen, vorausgesetzt, diese Änderungen verändern den DCC-Service für die AKZEPTANZSTELLE nicht in nachteiliger Weise, und führen nicht ohne Zustimmung der AKZEPTANZSTELLE zu zu- sätzlichen Kosten.
Laufzeit/Kündigung/Sonstiges. 6.1 Die Laufzeit der DCC-Option entspricht der Lauf- zeit der Servicevereinbarung zwischen Concardis und dem Vertragspartner. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung der DCC-Op- tion aus wichtigem Grund. 6.2 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch Concardis liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner wiederholt ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers dessen Forderung in der Rechnungswährung seiner Kreditkarte ein- reicht oder falls Visa oder Mastercard den Ver- tragspartner wegen wiederholter Verstöße gegen diese Hinweispflicht von der Teilnahme am Um- rechnungsservice ausschließt. 6.3 Concardis ist berechtigt, die DCC-Option an neue Entwicklungen sowie Anforderungen des Gesetz- gebers oder von Mastercard und/oder Visa anzu- passen, vorausgesetzt, diese Änderungen verän- dern den Service, die Vergütung und den DCC-Er- tragssatz nicht grundlegend und führen nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners zu zusätz- lichen Kosten. Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten

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  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Kündigungsrechte Des Kunden Der Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Ikano Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Sonstiges 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.