Common use of Garantierente Clause in Contracts

Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn garantierte Rente. Sie wird unabhängig vom Fondsgutha- ben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen Rentenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase werden im Versicherungsschein ausge- wiesen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags berechnet. Dazu gehören Alter und Geschlecht der versi- cherten Person, Höhe der Jahresprämie, tat- sächlicher Rentenbeginn innerhalb der Flexibilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt sowie sonstige Rechnungsgrundlagen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags gültig sind.

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Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn garantierte Rente. Sie wird unabhängig vom Fondsgutha- ben Fondsguthaben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt Zeitpunkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen RentenbeginnsRen- tenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf Ver- lauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase Flexibilitätsphase werden im Versicherungsschein ausge- wiesenausgewiesen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags berechnet. Dazu gehören Alter und Geschlecht der versi- cherten versicherten Person, Höhe der Jahresprämie, tat- sächlicher Rentenbeginn tatsächlicher Renten- beginn innerhalb der Flexibilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt sowie sonstige RechnungsgrundlagenRechnungs- grundlagen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags Versiche- rungsvertrags gültig sind. Vor Beginn der Flexibilitätsphase haben Sie keinen Anspruch auf die Garantierente, auch nicht anteilig.

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Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn Beginn der Flexibilitätsphase garantierte Rente. Sie wird Ihnen unabhängig vom Fondsgutha- ben Fonds- guthaben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt Zeitpunkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen tatsächli- chen Rentenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase werden wird im Versicherungsschein ausge- wiesenausgewiesen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags Versiche- rungsvertrags berechnet. Dazu gehören Alter und Geschlecht der versi- cherten versicherten Person, Höhe der JahresprämieEinmalprämie, tat- sächlicher Rentenbeginn innerhalb Beginn der Flexibilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt sowie sonstige Rechnungsgrundlagen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags gültig sind. Vor Beginn der Flexibilitätsphase haben Sie keinen Anspruch auf die Garantierente, auch nicht anteilig.

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Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn garantierte Rente. Sie wird unabhängig vom Fondsgutha- ben Fondsguthaben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt Zeitpunkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen RentenbeginnsRen- tenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf Ver- lauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase Flexibilitätsphase werden im Versicherungsschein ausge- wiesenausgewiesen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags berechnet. Dazu gehören das Alter und Geschlecht der versi- cherten versicherten Person, Höhe der Jahresprämie, tat- sächlicher tatsächlicher Rentenbeginn innerhalb in- nerhalb der Flexibilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt Ab- schlusszeitpunkt sowie sonstige RechnungsgrundlagenRechnungs- grundlagen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags Versiche- rungsvertrags gültig sind. Vor Beginn der Flexibilitätsphase haben Sie keinen Anspruch auf die Garantierente, auch nicht anteilig.

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Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn garantierte Rente. Sie wird unabhängig vom Fondsgutha- ben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen Rentenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase werden im Versicherungsschein ausge- wiesen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags berechnet. Dazu gehören Alter und Geschlecht der versi- cherten Person, Höhe der Jahresprämie, tat- sächlicher Rentenbeginn innerhalb der FlexibilitätsphaseFlexi- bilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt sowie sonstige die Rechnungsgrundlagen, die bei Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrags gültig sind. Vor Beginn der Flexibilitätsphase haben Sie keinen Anspruch auf die Garantierente, auch nicht anteilig.

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Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn garantierte Rente. Sie wird unabhängig vom Fondsgutha- ben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen Rentenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase werden im Versicherungsschein ausge- wiesen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags berechnet. Dazu gehören Alter und Geschlecht der versi- cherten Person, Höhe der Jahresprämie, tat- sächlicher Rentenbeginn innerhalb der FlexibilitätsphaseFlexi- bilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt sowie sonstige die Rechnungsgrundlagen, die bei Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrags gültig sind.

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Garantierente. Die ab tatsächlichem Rentenbeginn garantierte Beginn der Flexibilitätsphase garantier- te Rente. Sie wird Ihnen unabhängig vom Fondsgutha- ben Fondsguthaben ausbezahlt, jedoch frühestens zum Zeit- punkt Zeitpunkt des von Ihnen bestimmten tatsächlichen tat- sächlichen Rentenbeginns. Die vereinbarte Höhe und der Verlauf der Garantierente in der Flexibilitäts- phase werden wird im Versicherungsschein ausge- wiesenausgewie- sen. Sie wird anhand der individuellen Daten Ihres Versicherungsvertrags berechnet. Dazu gehören Alter und Geschlecht der versi- cherten versicherten Person, Höhe der Jahresprämie, tat- sächlicher Rentenbeginn innerhalb Beginn der Flexibilitätsphase, Zinsen, Abschlusszeitpunkt sowie sonstige Rechnungsgrundlagen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags gültig sind. Vor Beginn der Flexibilitätsphase haben Sie keinen Anspruch auf die Garantierente, auch nicht anteilig.

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