Common use of Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte Clause in Contracts

Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte. 41.1 In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2019 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte. 41.1 47.1 In Erweiterung von § 7 7.1 DEG-VGB 2019 2022 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte. 41.1 50.1 In Erweiterung von § 7 7.1 DEG-VGB 2019 2018 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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Gebäudebeschädigung infolge Einbruch durch unbefugte Dritte. 41.1 46.1 In Erweiterung von § 7 7.1 DEG-VGB 2019 2021 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter

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