Common use of Gebühren und Abgaben Clause in Contracts

Gebühren und Abgaben. 1. Der Mieter übernimmt evtl. öffentlich-rechtliche Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, die während der Dauer des Vertrages aufgrund der Miete, des Besitzes und/oder des Gebrauchs erhoben werden. Das gilt auch für die Kosten behördlich vorgeschriebener Untersuchungen.

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