Common use of Gebühren und Abgaben Clause in Contracts

Gebühren und Abgaben. 1. Der Mieter übernimmt evtl. öffentlich-rechtliche Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, die während der Dauer des Vertrages aufgrund der Miete, des Besitzes und/oder des Gebrauchs erhoben werden. Das gilt auch für die Kosten behördlich vorgeschriebener Untersuchungen. 2. Der Vermieter ist bei Nichtzahlung befugt, seinerseits in Vorlage zu treten und vom Mieter Erstattung zu verlangen. 3. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind spätestens bis der nächsten Mietzahlung des Mieters zu begleichen.

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Samples: General Business Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Mietbedingungen